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Geschichte der reformierten Kirche Bremens.
Drittes Kapitel.
Iodocus Glanaeus, Einmischung des Erzbischsfs und der Übergang zum Aalvinisinus.
Iodocus Glanaeus war ^262 Pastor an Ansgarii geworden, und zwar hatte ihn Hardenberg dem Bürgermeister Daniel von Buren empfohlen. In der Folge aber hat er sich mehr und mehr als AnMhrer und Parteigänger des strengen Luthertums erwiesen. Lr scheint der Vertrauensmann der nach dem Verdischen Vertrage in die Stadt Zurückgekehrten geworden zu sein, und die über die Stadt zerstreuten Lutheraner hielten sich vornehmlich zu ihm.
Anfangs hatte Glanaeus auch unter den Bremischen Theologen noch Gesinnungsgenossen gehabt, aber einige dieser Prediger waren wegen ihres Scheltens und Verdammens auf der Kanzel vom Rate ihrer Amter entlassen und der philippistischen, reformierten Lehrweise ergebene Männer an ihre Stelle gezogen worden. Zu den neuberufenen Geistlichen gehörten Wilhelm Voß, ein Gstfriese, Marcus Mening, der Jüngere, von Wittenberg, Taspar Isselburg aus Lssen, Leo lVaßmann von Lmden und Johannes Varlemann. Sie waren fast alle aus den Lutheranern verdächtigen Grten berufen worden, wo die kalvinische Richtung vorherrschend war.
Glanaeus hat jahrelang mit dem Ministerium in Streit gelegen. Der Rat hatte schon ^576 eine „freundliche Unterredung und Vergleichung" zwischen dem Superintendenten Mening und Glanaeus in Gegenwart einiger Herren des Rates gewünscht, und Mening hatte Glanaeus angetragen, daß dieser dazu einige der Besten und Gelehrtesten der Stadt, die seiner Meinung wären, hinzuziehen solle, wogegen er freilich auch zwei Zeugen mitbringen wolle; aber Glanaeus wollte in eine solche Disputation, wie er sie statt „freundlicher Unterredung" nannte, nicht willigen ohne Beisein ordentlicher und bequemer Richter, d. h. von Vertretern lutherischer Universitäten. Er wünschte auch, daß ihm vorher die Thesen zugestellt würden, über die disputiert werden sollte. Auch forderte er einen unparteiischen Richter, auf welche Funktion, entweder in eigener Person oder durch seine abgeordneten Räte, nach dem Verdischen Vertrage der Bremische Erzbischof als der von allen Ständen des Reiches anerkannte Ordinarius Anspruch hätte. Man erkennt, worauf