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Geschichte der Reformierten Kirche Bremens / im Auftr. des Ministeriums der Stadtbremischen Pfarrkirchen bearb. von Otto Veeck
Entstehung
Seite
18
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Geschichte der reformierten Rirche Bremens.

es vor dem starren Luthertum, von dem es rings umgeben war, bewahrt und die Verbindung mit den reformierten Airchen suchen lassen.

Zweites Rapitel. Die Abwendung vom Luthertuin.

Die Berufung des Superintendenten Marcus Meningius. Die Vergleichung in der Lehre von !^572. Die Ablehnung der Aonkordienformel.

^.Nachdem durch den Verdener Vertrag der innere Friede wieder hergestellt war, konnte man sich der Ordnung der kirchlichen Dinge wieder zuwenden. Indem schließlich doch die Gesinnungsgenossen Hardenbergs unter Führung von Bürens die Oberhand gewonnen hatten, mußten sie nun an die Befestigung des Erreichten denken. Seit dem Abgange des Musäus, ^562, war kein Superintendent mehr berufen worden, und das war gewiß als ein Nachteil em­pfunden worden. Und jetzt eben bereitete sich ein Neues vor: Die Abfassung der Aonkordienformel. Jacob Andreas hat im Auftrage Julius' von Braunschweig sich auch mit den Bremern in Be­ziehung gesetzt, um sie zur Teilnahme an diesem Werke zu bewegen, und ist selbst nach Bremen gekommen, um darüber zu verhandeln. Es mochte von Buren ratsam erscheinen, für diese weitaussehendcn Verhandlungen einen theologischen Berater an seiner Seite zu haben, der auch die Einigkeit in der Lehre unter den Theologen herstellen könnte. Denn in den Verhandlungen mit Andreae hatte sich schon herausgestellt, daß die bremischen Theologen eine verschiedene Stellung zur Aonkordienformel einnahmen.

Der Rat wandte sich ^69 an die lvittenberger Universität und bat sie um Vorschläge von Nlä'nnern, die zur Übernahme des Amtes eines bremischen Superintendenten geeignet erschienen. Die Fakultät empfahl Nkarcus Nlening aus Aalbe, aber es ergaben sich Schwierigkeiten. Erst ein Jahr später erklärte sich Nkening auf wiederholte Verhandlungen hin bereit zu kommen. In der Berufungsurkunde von 1.570 (7. September) führt der Rat aus, daß ihm obliege nicht allein, was zur Erhaltung einer christlichen friedfertigen Regierung und guter Volizei in weltlichen Sachen und