Heft 
5.6.1906 Mitteilung des Senats
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495
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1906. Juni 5.

495

Mitteilung des Senats

vom 5. Juni 1906.

Inhaltsverzeichnis.

1. Enteignung von Grundstücken zur Herstellung der Wehranlage bei Hemelingen. S. 495.

2. Dienstwohnung für den Obermaschinenmeister und den ersten Schaltmeister auf dem Elektrizitätswerk 496.

1. Enteignung von Grundstücken M Herstellung der Wehranlage bei

Hemelingen.

Die Deputation für die Korrektion der Unterweser hat den beifolgenden- Bericht eingereicht, indem sie die Enteignung eines Teiles des in Habenhausen belegenen Grundstücks Kataster Nr. II 2 und Nr. II 3, sowie ferner eines Teiles des der Hastedter Banerschast gehörenden, am linken Weserufer belegenen,der große Bulten" genannten Grundstücks Kataster Nr. IV 529 und 530 beantragt. Der Plan nebst Anlage hat dem Gesetze gemäß zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Die Hastedter Bauerschaft hat gegen den Plan Einspruch erhoben, indem sie geltend macht, daß sich vor der Parzelle Kataster Nr. IV 530 die Fähranlage und der Landeplatz befänden, die zum Herüberschaffen des Heues vom linken Weseruser zum rechten diene, sie müsse deshalb die Einrichtung einer neuen Fähranlage an geeigneter Stelle und die Herstellung eines Weges von dort bis an die Fährstraße verlangen.

Da diese Einwendung im Wege des Enteignnngsverfahrens ihre Erledigung finden wird, so trügt der Senat kein Bedenken, dem Antrage der Deputation zuzustimmen; er überreicht der Bürgerschaft hierneben den Plan, die Anlage und die Einwendung und ersucht die Bürgerschaft, seinem Beschlusse beizutreten.

Bericht.

Zwecks Herstellung der Wehranlage bei Hemelingen ist der Erwerb der zu dieser Anlage erforderlichen Grundstücke in den Feldmarken Hastedt und Habenhausen erforderlich. Es handelt sich dabei um die in dem anliegenden Lageplan grün um­ränderten Teile der Katasterparzellen II 2 und 3, belegen im Wiehe in Habenhausen, und um Teile der Katasterparzellen IV 529 und 530, belegen im Großen Bulten, in der Feldmark Hastedt. Da der Versuch mit der Bauerschaft in Habenhausen und den Jnleressenten der Wiehe und des Bullenwerders zu einer gütlichen Einigung zu gelangen, fehlgeschlagen ist, so erscheint es richtig, die ganze in Frage kommende Grundfläche unter Enteignung zu stellen, was hiermit beantragt wird. Eine Einigung im Wege des Verfahrens ist dabei nicht ausgeschlossen.

Die erforderlichen Mittel sind den für die Wehranlage bewilligten zu ent­nehmen. Um eine baldige Beschlußfassung darf gebeten werden.

Bremen, im Mai 1906.

Die Deputation für die Korrektion der Unterweser.

(gez.) Mareus. (gez.) Achelis.

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Anlage.