Anlage.
374
1916. Mai 12.
sind im Schuljahr 1915/16 nur 148 Befreiungsgesuche gestellt worden. Davon sind im ganzen 14 oder 10 v. H. nicht genehmigt worden, weil in den meisten Fällen die Befreiung mehrerer Lehrlinge beantragt worden ist, während nach Lage der Verhältnisse nur die Befreiung eines Lehrlings gewährt werden konnte. In einigen Fällen ist auch die Befreiung wegen unzureichender Begründung des Gesuches abgelehnt worden.
Aus diesen Zahlen ergibt sich, daß den Wünschen der Bittsteller von der Behörde in weitestem Maße Rechnung getragen worden ist. Außerdem hat die Schulleitung in allen Fällen, in denen Unterrichtsversäumnis wegen plötzlich eingetretener geschäftlicher Verhinderungen des Lehrlings eingetreten ist, nachträgliche Entschuldigungsgesuche genehmigt.
Vorstehenden Ausführungen nach kann sich die unterzeichnete Deputation nur dahin erklären, daß von einer Verlegung des Fortbildungsschulunterrichtes in die Abendstunden oder auf den Sonntag auch während der Kriegszeit Abstand genommen werden muß.
Bremen, den 28. April 1916.
Die Schuldeputation.
gebiets
gefett
jede
vorstel
der K
Land
heran
Ausz
aufs
hingen
handlu
dem L
für Be
die Ma
follen i
( gez.) J. Delrichs, Dr.( gez.) J. Aug. Franke.
4. Übertragbarkeit einiger Positionen des Budgets der Deputation zur Verwaltung der öffentlichen Grundstücke.
Die Deputation zur Verwaltung der öffentlichen Grundstücke hat über diesen Gegenstand den anliegenden Bericht erstattet. Der Senat stimmt dem Antrage der Deputation zu und ersucht die Bürgerschaft, ihm beizutreten.
Bericht.
Auf das Budget der Verwaltungsdeputation Nr. 74 für 1915 sind unter Titel IV Pos. 5 für öffentliche Lasten( einschl. Beiträge zu Deichverbänden, zur Kreis- und Gemeindeverwaltung) 9000 M bewilligt. Wider Erwarten sind einzelne Ausgaben, insbesondere die Gemeindeabgaben infolge des Krieges höher gewesen als veranschlagt, so daß die Position um 2800,08 M überschritten ist.
Die überschreitung kann ohne eine Nachbewilligung gedeckt werden, wenn einige andere Positionen des Budgets, bei denen Ersparnisse erzielt sind, mit Tit. IV Pos. 5 für übertragbar erklärt werden.
vorsteher Bekannt die ausg
Mehrbet
sich mit Waffenj Unbefug
entgegen
Sperlin
bezweckt
Bahl d wirtsch
krähen
fönnter
Die Deputation beantragt:
zeit de
die Positionen Tit. II 1, Tit. IV 3, 4 und 7 und Tit. VIII mit der Position Tit. IV 5 für übertragbar zu erklären.
der N
Bremen, den 11. Mai 1916.
Die Deputation zur Verwaltung der öffentlichen Grundstücke.
( gez.) Kirchhoff, Dr.
( gez.) J. Lauts.
dem 2
5. Antrag, betreffend Sperlingsplage.
Die Bürgerschaft hat durch Beschluß vom 26. April 1916( Verhdlgn. S. 329) den Senat ersucht, die Polizeidirektion und den Landherrn mit einem Bericht darüber zu beauftragen, wie die Sperlinge, Krähen und sonstige schädliche Vögel im Bremischen Staatsgebiet am besten und schnellsten zu vermindern seien. Der Senat hat die Polizeidirektion und den Landherrn mit einem Bericht beauftragt. Die genannten Behörden haben dem Senat darüber folgendes berichtet:
find ül
fonds
An St bom 1
geboten
Die an
erachter
fichert