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4.4.1916 Mitteilung des Senats
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1916. April 4.

wie dies auf der Notbrücke der Fall war. Es wird auch möglich sein, eine zwei­gleisige Straßenbahn hinüberzuführen, für die zwei Gleise in den Brückenöffnungen bereits eingebaut sind.

Die Deputation für die Unterweserkorrektion, die Deputation für die Stadt­erweiterung, sowie die Polizeidirektion haben sich mit dem gegenwärtigen Vorschlage einverstanden erklärt.

Die auf etwa 35 000 M veranschlagten Kosten brauchen nicht neu bewilligt zu werden, da die beim Neubau der Kaiserbrücke erzielten Ersparnisse diesen Betrag

decken können.

Für die Teile der Notbrücke, die nicht zum Ersatz der Brautstraßenbrücke gebraucht werden, hat sich zurzeit eine geeignete Verwendung nicht finden lassen. Es wird daher nichts übrig bleiben, als diese Teile der Notbrücke auf Staatskosten abzubrechen und das Material auf Lager zu nehmen.

Für die Veranschlagung der Kosten des Abbruchs und Abtransports der Brückenteile fehlt jeder zuverlässige Maßstab. Die sehr bedeutenden Schwierigkeiten, die der Abbruch der alten Kaiserbrücke bereitet hat, und der heutige Stand des Arbeitsmarktes sind geeignet, in bezug auf Veranschlagungen eines Brückenabbruchs größte Sorgfalt aufzuerlegen. Eine vorsichtige Schäßung läßt indessen erkennen, daß der Betrag von 30-35 000 M nicht überschritten werden wird.

Auch diese Kosten brauchen nicht besonders bewilligt zu werden, sondern können aus den Ersparnissen bei dem Neubau der Kaiserbrücke gedeckt werden.

Die gesamten Arbeiten werden zweckmäßig noch in diesem Sommer aus­zuführen sein.

Die Baudeputation, Abteilung Straßenbau, beehrt sich demgemäß zu beantragen: Senat und Bürgerschaft wollen beschließen, daß die Brautstraßen­brücke in der beschriebenen Weise ersetzt und die hierdurch, sowie durch den Abbruch der Notbrücke entstehenden Kosten aus den Ersparnissen des Fonds Neubau der Kaiserbrücke" entnommen werden.

Die Baudeputation, Abteilung Straßenbau. ( gez.) Rassow.( gez.) M. Boettcher.

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