23. 24.
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8. Änderung des Gesetzes, betreffend die Güteranmeldung
für die bremische Handelsstatistik.
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Die Bürgerschaft genehmigt ebenfalls den vorgelegten Gesezentwurf( Verhdlgn. S. 385 ff.)
9. Antrag, betreffend Aufhebung des Schulgeldes für Volksschulen. Die Bürgerschaft erinnert an ihren Beschluß vom 24. Mai 1911, betreffend Aufhebung des Schulgeldes für die entgeltlichen Volksschulen, und ersucht den Senat, die Schuldeputation zu beauftragen, den gewünschten Bericht nach Beendigung des Krieges baldmöglichst zu erstatten.
10. Antrag, betreffend das Halten von Bienen.
Die Bürgerschaft ersucht den Senat, die Polizeidirektion mit einem Bericht zu beauftragen, ob das Verbot des Haltens von Bienen abzuändern ist.
11. Antrag, betreffend Fortbildungsschulpflicht für die gewerblichen weiblichen Lehrlinge.
Die Bürgerschaft ersucht den Senat, die Schuldeputation mit einem Berichte darüber zu beauftragen, ob es sich empfiehlt, die Fortbildungsschulpflicht auf die gewerblichen weiblichen Lehrlinge auszudehnen.
12. Antrag, betreffend Arbeiter beim Wasserbauamt.
Die Bürgerschaft ersucht den Senat, die Deputation für die Unterweserforrektion mit einem Bericht darüber zu beauftragen, ob es sich empfiehlt, die beim Wasserbauamt langjährig beschäftigten älteren Arbeiter zu ständigen Arbeitern aufrücken zu lassen sowie darüber, ob es sich empfiehlt, eine einheitliche Lohnabstufung einzuführen.
Mitteilung des Senats
vom 26. Mai 1916.
1. Antrag, betreffend Aufhebung des Schulgeldes für Volksschulen.
2. Antrag, betreffend Fortbildungsschulpflicht für die gewerblichen weiblichen Lehrlinge.
Zu den Tobengenannten Gegenständen hat der Senat die Schuldeputation mit der von der Bürgerschaft gewünschten Berichterstattung beauftragt.
3. Antrag, betreffend das Halten von Bienen.
Der Senat hat den Antrag der Bürgerschaft an die Polizeidirektion zur Berichterstattung verwiesen.
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