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schartes und der Bahngleisüberbrückung auf Bahnhof" Lloydhalle" 500 M. Die Kosten für gewöhnliche Unterhaltung betragen somit 111 500 M. Als einmalige Ausgaben werden bahnseitig gefordert für Erbauung eines Aufenthaltsraumes für Arbeiter und Rangierer nebst Geräte- und Vorratsräumen auf Bahnhof Bremerhaven " Freihafen" 4000 M. Außerdem sind bremischerseits als einmalige Ausgaben eingesetzt die Kosten für Erneuern von 250 lfdm hölzerner Bahneinfriedigung nördlich der großen Kaiserschleuse im Anschluß an die im Rechnungsjahre 1915 ausgeführte Teilstrecke mit 1000 M.
Pos. 3. Die Ausgaben für gewöhliche Unterhaltung konnten von 19 700 M auf 18 200 M ermäßigt werden. Als einmalige Ausgaben sind eingesetzt:
1) für Erneuern von 104 Stück eisernen Dachoberlichtfenstern einschließlich Eindeckung und Verglasung 2900 M und
2) für Erneuern des Fußbodens in der südlichen Abteilung des Güterschuppens Nr. 9 einschließlich Erneuern der Fußbodenunterfüllung mit Wesersand 12 000 M.
J. Unterhaltung und Reinigung der außerhalb des Hafengebiets belegenen Straßen, Wege und Anlagen einschließlich der Entwässerungsanlagen an der Rickmersstraße usw.
Die Ausgaben für die gewöhnliche Unterhaltung sind wiederum auf 6000 M veranschlagt worden. Als einmalige Ausgaben sind eingesetzt für Beschaffen und Einbauen eines Reserve- Pumpenaggregats für die Entwässerungsanlagen an der Rickmersstraße 2000 M.
Hafen in Vegesack.
Ausgaben. II. Sachliche Ausgaben. Pos. a. Die Ausgaben sind für die gewöhnliche Unterhaltung wie bisher mit 3800 M veranschlagt. Die Einfahrt in den Hafen bei Flut ist mit Schwierigkeiten und Gefahren verbunden. Es ist deshalb erforderlich, etwa 100 m stromabwärts ein Pfahlbündel zum Festmachen von Trossen anzubringen, wofür 1500 M eingesetzt sind.
werden.
Bremen, den 15. Dezember 1915.
Die Deputation für Häfen und Eisenbahnen. ( gez.) Barkhausen.
( gez.) Krug.
Bericht des Jugendamts.
( gez.) Addicks.
Auch für das Rechnungsjahr 1916 muß leider aus naheliegenden Gründen von der Errichtung eines Aufnahme und Beobachtungsheims Abstand genommen Dem Vorgehen anderer Großstädte und des Landesdirektoriums der Provinz Hannover folgend, wird beabsichtigt, Haltekinder in größerer Zahl als bisher, in Familien unterzubringen, die in der näheren und ferneren Umgebung Bremens auf dem Lande ihren Wohnsitz haben. Bestimmend für diese Maßnahme ist einerseits die sich immer schwieriger gestaltende Unterbringung der schon zum Teil gefährdeten Kinder in geeignete Pflegestellen in der Stadt Bremen, sowie andererseits die berechtigte Hoffnung auf den günstigen erzieherischen Einfluß, den die Entfernung dieser Kinder aus dem Großstadtleben und ihre Verbringung in die einfacheren Verhältnisse des Landlebens zur Folge haben wird. Durch das beabsichtigte Vorgehen werden zunächst einige geringe Mehrkosten unter II 2 und 6 entstehen. Kommt aber die Maßnahme voll zur Wirkung, so wird für die erforderliche Aufsicht ein weiterer Beamter ernannt werden müssen. Vorläufig wird beabsichtigt, die Aufsicht von Vertrauensmännern, die in der betreffenden Gemeinde wohnhaft sind, und von jezigen Angestellten des Jugendamts ausüben zu lassen.
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Anlage 12.