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1916. Januar 29.
Bericht der Baudeputation, Abteilung Straßenbau.
103
Anlage 8:
Die Baudeputation, Abteilung Straßenbau, überreicht anbei den Voranschlag für 1916 unter Bezugnahme auf die beifolgenden Berichte der Straßenbauämter Interanlagen 1-5 und II, des Deich- und Wegbauamtes, der Verwaltung der Straßenreinigung und des Kanalbauamtes.
Von dem nach dem Beschluß von Senat und Bürgerschaft vom 15./17. Dezember 1909( Verhdlgn. 1909 S. 1319 und 1322) einzuhaltenden Verfahren, wonach die Neu- und Umlegungen bestehender Straßen ein Jahr vorher beantragt werden sollen, ist für das Jahr 1916 abgewichen. Gemäß den Berichten der Baudeputation, Abteilung Straßenbau( Verhdlgn. 1914 S. 1181, 1915 S. 588) sollte die Beantragung der Neu- und Umlegungen für 1916 bis auf weiteres ausgesetzt werden, doch dürfte jetzt, wo der Haushaltplan für 1916 aufgestellt wird, eine weitere Hinausschiebung der Anträge für Neu- und Umlegungen nicht mehr tunlich sein. Die sich auf Neu- und Umlegungen beziehenden Anträge sind auf das alleräußerste Maß beschränkt worden. Die gegenwärtigen Zeitläufe schlossen die Berücksichtigung einer Reihe sonstiger dringender Erfordernisse auf diesem Gebiete aus. Eine weitere Beschränkung der Anträge verbot sich sowohl aus technischen und wirtschaftlichen Gründen, als auch darum, weil dem hiesigen Straßenbaugewerbe, das zu einem wesentlichen Teil auf die hiesigen Staatsarbeiten angewiesen ist, Arbeitsgelegenheit verbleiben muß. Zu bemerken ist noch, daß mit einer Ausnahme ( Häschenstraße) keine Rohrlegungen zur Tracht kommen.
Bei den sich auf Neuanlage von Straßen beziehenden Anträgen ist bei beiden Straßenbauämtern die Position 1, die sich nach dem Beschluß von Senat und Bürgerschaft( Verhdlgn. 1913 S. 1691 und 1793) auf Ergänzung von Fußwegbelägen beziehen sollte, auch auf Ergänzung von Baumpflanzungen ausgedehnt worden. Die Gründe für eine solche Erweiterung dieser Position sind ähnliche wie die, die dazu führten, die Ergänzung der Fußwegbeläge in eine Position zusammenzufassen.
Inbetreff der in den Verzeichnissen für Neu- und Umpflasterungen vorhandener Straßen sowie für Neuanlage von Straßen angegebenen Materialien müssen: Änderungen vorbehalten werden, wenn sie sich als zweckmäßig erweisen sollten.
Zu der bei den Straßenbauämtern I und II vorgesehenen Position: Umpflasterung von Straßen für Rechnung des Staates( Verhdlgn. 1909 S. 143) ist zu bemerken, daß im Jahre 1914 aus diesem Fonds die Umpflasterung folgender Straßen bestritten worden ist:
Sachsenstraße. Werrastraße
Neue Wallstraße Oldenburgerstraße Mainstraße.
M 2088,91
8 930,65
"
2 912,83
"
3 307,69
11
2 672,98
"
M 19 913,06
Die der Baudeputation regelmäßig erteilte Genehmigung, die aus den Neuund Umlegungen bestehender Straßen erzielten Ersparnisse zur Verbesserung der Pflasterverhältnisse zu verwenden, ist abgelaufen. Die Baudeputation, Abteilung Straßenbau, beantragt eine Erneuerung dieser Genehmigung für weitere fünf Jahre und zwar beginnend mit den Ersparnissen aus dem Jahre 1915.
Die Baudeputation, Abteilung Straßenbau.
( gez.) Rassow.( gez.) M. Boettcher.
Bericht des Straßenbauamts I.
A. Außerordentliche Einnahmen.
Die Beiträge für Straßenanlagen, die dem Staatshaushalt gutzuschreiben sind, sind mit 10 000 M in derselben Höhe eingesetzt, wie im Rechnungsjahre 1915, da auch im Jahre 1916 größere Einnahmen nicht zu erwarten sind.
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Unteranlage 1.