1916. Jannar 29.
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in den Einnahmen bei I 1 a. Eine Verminderung der Ausgaben würde auch eine solche bei den vorgenannten Einnahmen voraussetzen.
Zu B VIII 3. Wenn auch während des Krieges wegen des verminderten Bargeldverkehrs die Verlustentschädigungen der Kassenbeamten der meisten Zollstellen herabgesetzt sind, so werden sie nach Beendigung des Krieges doch wieder in voller Höhe zu zahlen sein. Es ist deshalb erforderlich, mindestens den bisherigen Betrag ( 830 M) einzustellen, um aber für etwaigen vermehrten Bedarf einen kleinen Betrag zur Verfügung zu haben, sind 20 M mehr eingestellt.
Zu B X 1. Wie schon aus dem Wortlaut der Abteilung hervorgeht, handelt es sich um besondere Ausgaben für Rechnung des Reichs. Daraus ergibt sich, daß sie dem Reiche aufgerechnet werden. Ihre Herabsetzung würde auch eine entsprechende Verminderung der Einnahmen bei I 1b bedingen.
3u B X 3. Eine Herabſegung dieses Postens empfiehlt sich nicht, da die aus ihm zu leistenden Ausgaben zum größten Teile aus den für Versicherung der Dienstgegenstände gegen Feuerschäden und der Schiffsabfertigungspontons gegen Schäden überhaupt zu zahlenden Prämien bestehen. Die geringfügige Erhöhung ist der Abrundung wegen erfolgt.
Bremen, den 30. Dezember 1915.
Die Senatskommission für 3ollangelegenheiten. ( gez.) Nebelthan.
Bericht der Baudeputation, Abteilung Hochbau, betreffend Projektbearbeitungen. Anlage 7. Zu dem Budget für 1915, Außerordentliche Ausgaben, I. Bauten und Anlagen Position 7 Projektbearbeitungen" hat die Bürgerschaft( Verhdlgn. 1915 S. 242) folgenden Beschluß gefaßt:
Die Bürgerschaft genehmigt die Einstellung der beantragten 75 000 M, sie ersucht jedoch den Senat, die Baudeputation, Abteilung Hochbau, mit einem Bericht über die weitere budgetmäßige Behandlung dieser Position zu beauftragen.
In Gemäßheit des ihr erteilten Auftrages beehrt sich die unterzeichnete Deputation, nunmehr das Folgende zu berichten:
Aus dem Ausgabetitel„ Projektbearbeitungen" sind seither die Kosten bestritten, die im Laufe eines Budgetjahres bei den beiden Hochbauämtern durch die Bearbeitung von Projekten( und zwar sowohl solchen, die aus dem laufenden Haushalt, wie solchen, die eventuell für Rechnung des Fonds für außerordentliche Verwendungen auszuführen waren) entstanden, außerdem die Kosten für Hilfskräfte, die teisweise auch mit anderen als Projektierungsarbeiten beschäftigt waren.
An den Einnahmetitel des Budgets Projektbearbeitungen" konnten dagegen nur die für die Bearbeitung solcher Projekte verausgabten Kosten abgeführt werden, die später in den Kostenanschlag eines Baues aufgenommen und mit diesem selbst von Senat und Bürgerschaft bewilligt sind. Diejenigen Projef tbearbeitungskosten dagegen, für die diese Voraussetzung nicht zutrifft, konnten auch nicht zurückerstattet
werden.
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Als solche kommen namentlich die Kosten in Betracht, die durch die Bearbeitung von Entwürfen entstehen, welche teils gar nicht ausgeführt werden, z. B. das Polizeigefängnis in Bremen, teils, sei es wegen der Platzfrage oder des veränderten Bedürfnisses oder aus anderen Gründen mehrere Jahre hindurch immer neuen Bearbeitungen unterworfen sind( z. B. Gerichtsgefängnis in Bremerhaven, Bauverwaltungsgebäude). Hieraus erklärt es sich, daß die an den Einnahmetitel ,, Projektbearbeitungen" abgelieferten Beträge regelmäßig geringer, meist bedeutend geringer, sind, als die für das einzelne Jahr in das Ausgabebudget eingestellten Summen. Diese Beträge müssen auch naturgemäß stets geringer sein, da bei der Bewilligung des für die Ausführung eines Baues erforderlichen Betrages doch höchstens
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