Heft 
09.10.1877 - Mitteilung des Senats
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1877. Oktober 9.

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Mittheilung des Senats

vorn 9. Oktober 1877.

1. Errichtung eines öffentlichen Schlachthauses nebst Viehhof.

Der Senat erklärt sich mit den Anträgen 1 bis 4 in dem der Bürgerschaft bereits mitgetheilten Bericht der Sanitätsbehörde und Baudeputation (Verh. S. 280) einverstanden, jedoch nach näherer Prüfung des Projekts rücksichtlich des Finanzpunktes mit dem Bemerken, daß sich die finanzielle Gestaltung des Unter­nehmens zur Zeit noch nicht übersehen läßt, vielmehr erst dann mit einiger Sicher­heit zu beurtheilen sein wird, wenn die nach dem Antrage unter 3 zu erwartenden Vorschläge in Betreff des Erwerbs eines Platzes für die Anlage und ein Bau­projekt nebst Kostenanschlägen, deren Genehmigung durch Senat und Bürgerschaft vorbehalten ist, vorgelegt sein werden. Bis zu dem Zeitpunkt dieser Vorlage und der hierauf zu gründenden näheren Feststellung des erforderlichen Kostenbetrages wird daher auch die in dem Antrage 4 erwähnte gutachtliche Aeußerung über die zweckmäßige Beschaffung der Geldmittel, mit welcher die Finanzdeputation zu beauf­tragen ist, auszusetzen sein.

2. Hauptschute.

Die Schuldeputation hat den beifolgenden Bericht eingereicht, in welchem-, sie um die Ermächtigung nachsucht, gewisse in demselben näher angegebene Aus­gaben zum Betrage von 700 und ca. 1500 aus den Mehreinnahmen an Schul­geldern bestreiten zu dürfen. Der Senat findet kein Bedenken, die erbetene Ermächtigung zu ertheilen und ersucht die Bürgerschaft, ihm hierin beizutreten.

Bericht der Schuldeputation, Nachbewilligungen betreffend.

1. In Folge einer Beschwerde des Vorstehers der Handelsschule, daß die Latrine in seiner Dienstwohnung sich in einem unerträglich mangelhaften Zustande befinde, indem deren flüssiger Inhalt durch die umgebenden Mauern in die Neben- räume dringe, so daß derselbe an der Außenseite der Latrinenwände Herabfließe und wenn, wie zur Nachtzeit, keine Zugluft eingelassen werden könne, die ganze Wohnung mit üblem Geruch und schädlicher Ausdünstung erfülle, Hat auf Anlaß der vorgesetzten Schulbehörde der Vorsitzer der Baudeputation ein technisches Gut­achten eingefordert und solches der berichtenden Deputation zugehen lassen.

Dies Gutachten besagt:Die fragliche Closetgrube habe, weil zur Bauzeit kein genügender Raum vorhanden gewesen sei, in der Dienstwohnung, und zwar wegen der geringen Tiefe der Fundamente des Nachbarhauses, nicht (dem ersten Plane gemäß) unterhalb des Kellerfußbodens hergestellt werden dürfen, sondern in dem Kellerraum hergestellt werden müssen, und wenngleich diese Grube in jeder Beziehung gut ausgeführt sei, dringen nun doch Gase durch die Wandungen und sickere sogar'Jauche durch die Wände derselben. Da nun seitdem hinter dem betreffenden Hause ein Hofraum vom Nachbar erworben, so sei die einzig gründ­liche Abhülfe nur dadurch zu bewirken, daß eine für die Wohnung des Vorstehers und diejenige des Custos genügende regelrecht eonstruirte Doppelgrube unter dem Niveau jenes Hofraumes mit einem Kostenanfwande von etwa .B. 700 her­gerichtet werde."

Demnach sieht sich die berichtende Deputation in die Nothwendigkeit ver­setzt, eine solche Abhülfe aus den Mitteln der Hauptschule zu beschaffen. Da jedoch die betreffenden Budgetposten nicht so hoch veranschlagt worden sind, daß für das in Frage stehende neue Bauwerk, welches im Laufe dieses Jahres unerwartet erforderlich geworden ist, diese Mittel als sicher vorhanden angenommen werden können, andererseits aber in Folge des erheblich den Voranschlag über-