Heft 
14.08.1877 - Mitteilung des Senats
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1877. August 14.

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Mittheilung des Senats

vo,n 14. August 187 7.

1. AusgabeEat der öffentlichen Grundstücke.

Der Senat beantragt, unter Bezugnahme auf anliegenden Bericht der Verwaltung der öffentlichen Grundstücke und nach Vernehmung der Finanzdeputation, eine Nachbewüügung von ^ 1000 für flammensicheren Anstrich im Stadttheater und von J5. 500 für Unterhaltung des Theaterinventars. Auch ist er einver­standen, daß die Verwaltung ermächtigt werde, antragsgemäß die Positionen I., II. und V. ihres Etats erforderlichen Falles zu übertragen.

Bericht der Deputation.

Das dem Staate gehörige Stadttheater ist feit 1874 nicht mehr versichert, da die Versicherungsprämie einen sehr hohen Betrag erreicht hatte. Es haben nun kürzlich Seitens der Feuerwehr hierselbst Versuche mit einer in Wien fabricirten flammensicheren Anstrichmasse stattgefunden, welche so günstig ausgefallen sind, daß das Commando der Feuerwehr dringend befürwortet, daß das sämmtliche Holz­werk der Theaterbühne (Schnürböcke, Treppen, Verbindungsthüren, Verschalungen) und zwar noch in diesem Jahre mit diesem Anstrich versehen werde. Die Feuer­wehr würde alsdann im Fall eines Brandes höchst wahrscheinlich noch in der Lage sein, das Innere der Bühne zu betreten und ihre Operationen gegen das Feuer aus nächster Nähe in das Werk setzen zu können. Aus anderen Theatern ist der fragliche Anstrich ebenfalls bereits eingeführt. Der Oberbaudirector Frauzius hat sich im Gutachten gleichfalls für den Nutzen und die Haltbarkeit eines der­artigen Anstrichs ausgesprochen. Derselbe würde ca. JL. 1000 kosten. Bei der großen Bedeutung für die Sicherung des Stadttheaters glaubt die Deputation die Bewilligung der erforderlichen J5. 1000 noch für das diesjährige Budget empfehlen zu dürfen.

Bei dieser Veranlassung erlaubt sich die Deputation noch das Folgende vorzutragen. Das diesjährige Ausgabebudget ist bewilligt unter Abstrich von .45. 500 bei pos. IV (Stadttheater) und J5. 1400 bei xos. VII (Verwaltung) des Specialbudgets Nr. 51. Demnach blieben bei xos. IV, da sich bei den Kosten der Feuerwache keine Einschränkungen machen lassen, für Unterhaltung des Theater­inventars nur ungefähr.45.1000 disponibel, welcher Betrag bereits jetzt für vom vorigen Jahre rückständig gebliebene und für andere unaufschiebliche Arbeiten hat in Anspruch genommen werden müssen. Es erscheinen aber, abgesehen von den bei der Revision des Inventars anläßlich eines Directionswechsels sich vielleicht ergebenden Erforder­nissen, noch einige weitere Reparaturen erforderlich, und hält sich die Deputation verpflichtet, für diesen Zweck eine Nachbewilligung von J5. 500 zu beantragen.

Auch der, durch die Streichung bei pos. VII für Verpachtungen und Lassungen zur Verfügung gebliebene Posten erscheint durch die erheblichen Ausgaben, welche in diesem Jahre für Lassungen von größtenteils schon früher stattgefundcnen Eigenthumsübertragungen (bezw. Arealaustausch) an den Staat bezahlt werden müssen, nahezu absorbirt. Ebenso ist nicht abzusehen, ob die unter xos. V. 4 für „öffentliche Lasten" veranschlagten .45. 4000 ausreichen werden. Da die Deputation nicht im Stande ist, den Umfang der bezüglichen Ausgaben auch nur annähernd im Voraus zu beurtheilen, so empfiehlt es sich, in dieser Bezrehung, und auch bei den Verwaltungskosten der Deputation zunächst die Besugniß zur Uebertragung etwa nicht in Anspruch genommener Beträge bei einigen anderen Positronen innerhalb der Gesammtsumme zu ertheilen.