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1877. Februar 13.
worden sind und einen nahen Abschluß in Aussicht stellen, hat die Reichsregierung gegen die einstweilige Forterhebung der Bremischen Abgabe bis zu dem Vollzüge des Vertrages vom 6. März 1876, die Zustimmung des Prenßrschen Landtags zu demselben vorausgesetzt, ein Bedenken nicht erhoben. Durch diese veränderte Sachlage ist das rechtliche Hinderniß, welches sich der Forterhebung der Abgabe über den 1. Januar 1877 hinaus und bis zur Entscheidung über das Schicksal des Vertrags entgegenstellten, beseitigt. Der Senat ist daher einverstanden damit, daß eine Einnahme aus der Seeschiffahrtsabgabe im Budget noch veranschlagt werde. Da aber, wenn die Zustimmung des Preußischen Landtags ersolgt, wahrscheinlich bald darauf zur Ratifikation und sodann zum Vollzüge des Vertrags geschritten werden wird, so kann höchstens für sechs Monate auf diese Einnahme gerechnet werden. Es wird daher richtig sein, nur eine halbe Jahreseinnahme mit JL 55,000 einzustellen, dem entsprechend aber auch den Ausgabeposten für Tonnen und Baken von .K 36,200 auf .N 18,100 und denjenigen für Leuchtfeuer von 52,600 auf 26,300 herabzusetzen, unter dem Vorbehalt, daß die volle Jahresausgabe bewilligt bleiben würde, falls wider Verhoffen der Vertrag nicht zur Ratification gelangen sollte.
3. Ordentliche Ausgaben.
Cap. II. 7. Strafanstalt. Der Senat tritt dem Beschlusse der Bürger- schaft, die Anstellung eines vierzehnten Aufsehers und die Pensionsberechtigung der jetzt und in Zukunft angestellten Ausseher, Oberaufseherin und Aufseherinnen betreffend, bei.
Cap. V. 1. Hauptschule. Der Senat genehmigt die Uebertragbarkeit der vier Nummern unter II. des Specialetats, in dem Sinne, wie sie bei Gelegenheit von Abstrichen auch anderen Verwaltungen bewilligt worden ist.
Cap. V. 2. Realschulen. Der Etat ermäßigt sich um fernere 400, welche bei den Lehrergehalten irrthümlich zu viel berechnet waren.
Cap. V. 5. Volksschulen. Der Senat ersucht die Bürgerschaft, die unter L II. für Hausmiethe ausgeworfenen .N 600 zu bewilligen. Die Ueberführung der jetzt in Miethlocalen untergebrachten Freischüler der östlichen Altstadt in die Schule an der Schmidtstraße kann wegen Ausbaues der letzteren frühestens zu Michaelis erfolgen, und die betreffenden Miethverträge laufen deshalb noch fort
Cap. IX. 4. Den Posten für Hülssarbeit um .4L 500 deshalb zu erhöhen, weil, wie im Specialetat angeführt wird, „häufige andauernde Erkrankungen unter den als Staatsbeamte angestellten Schreibern" in Aussicht .genommen werden, kann der Senat nicht als gerechtfertigt ansehen. Sollte dieses Grundes wegen ein Bedürfniß sich herausstellen, welchem nicht durch die Vertretung des Erkrankten durch seine Collegen und eventuell durch Pensionirung abgeholfen werden könnte, so würde ein Antrag auf Nachbewilligung erfolgen müssen.
Cap. IX. 7. Spaziergänge. Auch der Senat ist mit der Uebertragung der Verwaltung bezw. Verpachtung der Fischerei in den Stadtgräben an die Deputation für die öffentlichen Spaziergänge einverstanden.
4. Außerordentliche Ausgaben.
Cap. I. 1 und 2. Strafanstalt und Hauptschule. Falls, wie nach dem Anschlage anzunehmen, die verfügbaren Mittel der Staatskasse nicht ausreichen, um die Tilgungsquoten für diese beiden Bauten dem Fond fiir außerordentliche Verwendungen zuzuführen, wird allerdings nichts anderes übrig bleiben, als diese Zahlungen auszusetzen. Es wird jedoch, da der Fond für außerordentliche Verwendungen diese Einnahmen nicht entbehren kann, wenn nicht durch Anleihe ihm em gleicher Betrag zugeführt wird, und da neue Anleihen nicht ohne dringende Noth aufgenommen werden sollten, abzuwarten sein, wie das Ergebniß der Einnahmen und Ausgaben in Verbindung mit den Ueberschüssen des Vorjahres sich gestaltet, ehe dre beschlossene regelmäßige Abtragung der gedachten beiden Bau- caprtaüen unterbrochen wird. Der Senat behält sich demnach über diese Nummern, dre vorerst rm Budget stehen bleiben, seinen Beschluß vor.
A H- beantragt der Senat die nachträgliche Einstellung von JL 10,000 für Unkosten der Erhebung des Vermögensschosses, für welche bisher ein Font nrcht ausgeworfen war.