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05.10.2006 - Drucksache 16 / 612 S
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Drucksache 16 / 612 S

bremische Bürgerschaft

Stadtbürgerschaft 16. Wahlperiode

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 52 vom 5. Oktober 2006

Der Petitionsausschuss hat am 5. Oktober 2006 die nachstehend aufgeführten vier Eingaben abschließend beraten. Der Ausschuss bittet, die Stadtbürgerschaft möge über die Petitionen wie empfohlen beschließen und die Vorlage dringlich behan­deln.

Brigitte Sauer (Vorsitzende)

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Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, da sie nicht ab­hilfefähig ist:

Eingabe-Nr.: S 16/575

Gegenstand: Öffentliche Auftragsvergabe

Begründung: Der Petent beschwert sich darüber, dass er bei einer öffentlichen Ausschreibung mit seinem Angebot ausgeschlossen wurde. Er trägt vor, er habe das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Von der aus­schreibenden Stelle angeforderte Unterlagen habe er beantragt. Er hätte sie bei Arbeitsbeginn vorlegen können. So werde auch bei an­deren Firmen verfahren. Letztlich sei die Firma, die auch den ersten Bauabschnitt fertig gestellt habe, beim zweiten Bauabschnitt zum Zuge gekommen.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten meh­rere Stellungnahmen des Senators für Finanzen eingeholt. Unter Be­rücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Nach dem Submissionsergebnis stand das Angebot des Petenten an erster Stelle. Nach den gesetzlichen Vorschriften der VOB/A und des bremischen Vergabegesetzes sind aber bestimmte Unterlagen zwingend einzureichen, um unter anderem die Eignung der Bieter und die formalen Anforderungen an die Bieter zu prüfen. Darauf wird in den Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich hingewiesen. Dementsprechend hätte der Petent die Möglichkeit gehabt, die er­forderlichen Bescheinigungen und Nachweise ab Zugang der Aus­schreibungsunterlagen zu beschaffen.

Nach der Submission wurde der Petent noch zweimal unter Setzung einer Nachfrist aufgefordert, die notwendigen Nachweise zu erbrin­gen. Dem ist der Petent nicht vollständig nachgekommen. Damitwar der Petent nach den Vorschriften des bremischen Vergabegesetzes von dem Vergabeverfahren auszuschließen.

Die Aussage, dass größere Baufirmen die Unterlagen erst bei Bau­beginn vorlegen müssten, hat der Senator für Finanzen zurückge­wiesen, weil sie nicht dem Bremischen Vergabegesetz entspricht. Die Aufträge für die beiden Bauabschnitte wurden nicht an die glei­che Firma, sondern an zwei unterschiedliche Betriebe vergeben.