Drucksache 16 / 612 S
bremische Bürgerschaft
Stadtbürgerschaft 16. Wahlperiode
Bericht des Petitionsausschusses Nr. 52 vom 5. Oktober 2006
Der Petitionsausschuss hat am 5. Oktober 2006 die nachstehend aufgeführten vier Eingaben abschließend beraten. Der Ausschuss bittet, die Stadtbürgerschaft möge über die Petitionen wie empfohlen beschließen und die Vorlage dringlich behandeln.
Brigitte Sauer (Vorsitzende)
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Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, da sie nicht abhilfefähig ist:
Eingabe-Nr.: S 16/575
Gegenstand: Öffentliche Auftragsvergabe
Begründung: Der Petent beschwert sich darüber, dass er bei einer öffentlichen Ausschreibung mit seinem Angebot ausgeschlossen wurde. Er trägt vor, er habe das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Von der ausschreibenden Stelle angeforderte Unterlagen habe er beantragt. Er hätte sie bei Arbeitsbeginn vorlegen können. So werde auch bei anderen Firmen verfahren. Letztlich sei die Firma, die auch den ersten Bauabschnitt fertig gestellt habe, beim zweiten Bauabschnitt zum Zuge gekommen.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten mehrere Stellungnahmen des Senators für Finanzen eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:
Nach dem Submissionsergebnis stand das Angebot des Petenten an erster Stelle. Nach den gesetzlichen Vorschriften der VOB/A und des bremischen Vergabegesetzes sind aber bestimmte Unterlagen zwingend einzureichen, um unter anderem die Eignung der Bieter und die formalen Anforderungen an die Bieter zu prüfen. Darauf wird in den Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich hingewiesen. Dementsprechend hätte der Petent die Möglichkeit gehabt, die erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise ab Zugang der Ausschreibungsunterlagen zu beschaffen.
Nach der Submission wurde der Petent noch zweimal unter Setzung einer Nachfrist aufgefordert, die notwendigen Nachweise zu erbringen. Dem ist der Petent nicht vollständig nachgekommen. Damitwar der Petent nach den Vorschriften des bremischen Vergabegesetzes von dem Vergabeverfahren auszuschließen.
Die Aussage, dass größere Baufirmen die Unterlagen erst bei Baubeginn vorlegen müssten, hat der Senator für Finanzen zurückgewiesen, weil sie nicht dem Bremischen Vergabegesetz entspricht. Die Aufträge für die beiden Bauabschnitte wurden nicht an die gleiche Firma, sondern an zwei unterschiedliche Betriebe vergeben.