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29.08.2006 - Drucksache 16 / 589 S
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bremische Bürgerschaft Drucksache ie / 589

Stadtbürgerschaft 16. Wahlperiode

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27 . Juli 2006

Die Vermittlungsaktivitäten der BAglS insbesondere bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt

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Wesentliches Ziel der Hartz-Reformen im Sinne der aktivierenden Grundsicherung war die verbesserte Vermittlung in Arbeit und ein erleichterter Zugang zum Arbeits- markt. Mit Hilfe intensiverer Beratung und Betreuung und individuelleren Maßnah­men sollte die Vermittlung schneller und wirksamer werden.

Eineinhalb Jahre nach Umsetzung von Hartz IV stellte der Bundesrechnungshof in einem Bericht über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende jetzt zum Teil erhebliche Mängel bei den Vermittlungstätigkeiten der Grundsicherungs- stellen fest. Der Ombudsrat Grundsicherung für Arbeitslose teilt in seinem Schlussbe­richt vom 23. Juni 2006 die Auffassung des Bundesrechnungshofs, dass die Vermitt­lungsaktivitäten der Träger der Grundsicherung defizitär sind.

Die Mängel erstreckten sich auf sämtliche Phasen des Vermittlungsprozesses. Ne­ben der teils unzureichenden Qualität der Eignungsfeststellung und der Eingliede­rungsvereinbarung kritisierte der Bundesrechnungshof vor allem die langen Leer­phasen bis zu diesen Veimittlungsschritten. So haben die Grundsicherungsstellen beispielsweise mit einem Drittel der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen noch keinerlei strategische Gespräche geführt. Durchschnittlich warten die zu aktivierenden Hilfe­bedürftigen drei Monate auf ein qualifiziertes Erstgespräch. Die zur Verfügung ste­henden Instrumente würden unzureichend genutzt. Die Beratung und Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen müssen intensiviert werden, die Vermittlungs­bemühungen müssen schneller als bisher eingeleitet werden und ungenutzte Zeit­räume müssen während des Vermittlungsprozesses nach Möglichkeit vermieden wer­den.

Da die im ersten Quartal 2006 untersuchten Fälle nur eine leichte qualitative Ver­besserung der Eingliederungsbemühungen widerspiegeln, handelt es sich bei den Beanstandungen nach Ansicht des Bundesrechnungshofs keineswegs um bloße An­fangsschwierigkeiten.

In der Stadt Bremen ist die Bremer Agentur für Integration und Soziales (BAglS) Trä­ger der Grundsicherung.

Wir fragen den Senat:

Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt

1. Wie viele erwerbsfähige Bedürftige zwischen 25 und 65 Jahren konnten von der BAglS

a) in den ersten Arbeitsmarkt ohne ergänzende Leistungen nach SGB II,

b) in den ersten Arbeitsmarkt mit ergänzenden Leistungen nach SGB n,

c) in den ersten Arbeitsmarkt mit Eingliederungszuschuss,

d) in eine selbständige Tätigkeit,

e) in Ausbildung

vermittelt werden (bitte getrennte Ausweisung für die Halbjahre 1/2005,2/2005 und 1/2006)?