BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Stadtbürgerschaft 16. Wahlperiode
Drucksache 16 / 250 S
16. 11. 04
Mitteilung des Senats vom 16. November 2004
Bebauungsplan 2206 für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland an der Eisenbahnstrecke Bremen-Hamburg zwischen Rockwinkeier Heerstraße (zum Teil einschließlich bis in Höhe Lindenweg 26) und Mühlenfeldstraße
(Bearbeitungsstand: 28. September 2004)
Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplan 2206 (Bearbeitungsstand: 28. September 2004) vorgelegt.
Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 28. Oktober 2004 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.
Dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist eine Anlage beigefügt, in der die eingegangenen datengeschützten Anregungen einschließlich der hierzu abgegebenen Stellungnahmen enthalten sind.*)
Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.
Der Senat schheßt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr einschließlich Anlage zum Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2206 (Bearbeitungsstand: 28. September 2004) in Kenntnis der eingegangenen Anregungen zu beschließen.
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Bericht der Deputation für Bau und Verkehr
Bebauungsplan 2206 für ein Gebiet in Bremen-Obemeuland an der Eisenbahnstrecke Bremen-Hamburg zwischen Rockwinkeier Heerstraße (zum Teil einschließlich bis in Höhe Lindenweg 26) und Mühlenfeldstraße
(Bearbeitungsstand: 28. September 2004)
Die Deputation für Bau und Verkehr legt den Bebauungsplan 2206 mit dem Bearbeitungsstand vom 28. September 2004 und die Begründung zum Bebauungsplan 2206 (Bearbeitungsstand: 28. September 2004) vor.
A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
1. Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau)
Vor Abschluss dieses Verfahrens ist das Europarechtsanpassungsgesetz Bau am 20. Juli 2004 in Kraft getreten. Für das vorliegende Bauleitplanverfahren ergeben sich daraus keine Änderungen, da das Verfahren auf Grundlage der Überleitungsvorschrift (§ 244 Abs. 2 BauGB 2004) nach den bisherigen Vorschriften des Baugesetzbuches abgeschlossen werden soll.
*) Die Anlage zu Hptt. Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist nur den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugänglich.
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