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16.11.2004 - Drucksache 16 / 250 S
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Stadtbürgerschaft 16. Wahlperiode

Drucksache 16 / 250 S

16. 11. 04

Mitteilung des Senats vom 16. November 2004

Bebauungsplan 2206 für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland an der Eisenbahn­strecke Bremen-Hamburg zwischen Rockwinkeier Heerstraße (zum Teil einschließ­lich bis in Höhe Lindenweg 26) und Mühlenfeldstraße

(Bearbeitungsstand: 28. September 2004)

Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Ge­biet wird der Bebauungsplan 2206 (Bearbeitungsstand: 28. September 2004) vor­gelegt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 28. Oktober 2004 den als An­lage beigefügten Bericht erstattet.

Dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist eine Anlage beigefügt, in der die eingegangenen datengeschützten Anregungen einschließlich der hierzu ab­gegebenen Stellungnahmen enthalten sind.*)

Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.

Der Senat schheßt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ein­schließlich Anlage zum Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungs­plan 2206 (Bearbeitungsstand: 28. September 2004) in Kenntnis der eingegange­nen Anregungen zu beschließen.

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Bericht der Deputation für Bau und Verkehr

Bebauungsplan 2206 für ein Gebiet in Bremen-Obemeuland an der Eisenbahn­strecke Bremen-Hamburg zwischen Rockwinkeier Heerstraße (zum Teil ein­schließlich bis in Höhe Lindenweg 26) und Mühlenfeldstraße

(Bearbeitungsstand: 28. September 2004)

Die Deputation für Bau und Verkehr legt den Bebauungsplan 2206 mit dem Bearbeitungsstand vom 28. September 2004 und die Begründung zum Bebauungs­plan 2206 (Bearbeitungsstand: 28. September 2004) vor.

A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

1. Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau)

Vor Abschluss dieses Verfahrens ist das Europarechtsanpassungsgesetz Bau am 20. Juli 2004 in Kraft getreten. Für das vorliegende Bauleitplanverfahren ergeben sich daraus keine Änderungen, da das Verfahren auf Grundlage der Überleitungsvorschrift (§ 244 Abs. 2 BauGB 2004) nach den bisherigen Vor­schriften des Baugesetzbuches abgeschlossen werden soll.

*) Die Anlage zu Hptt. Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist nur den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugänglich.

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