Heft 
3.12.2002 - 2003 Drucksache 15/656
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 15 / 356 S

Stadtbürgerschaft 03 12 02

15. Wahlperiode

Mitteilung des Senats vom 3. Dezember 2002

Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haus­haltsjahr 2001 *)

1 %

IM I

Der Senat überreicht der Stadtbürgerschaft hiermit die Rechnung über den Haus­halt der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr 2001 und gibt dazu gemäß § 84 Landeshaushaltsordnung (LHO) die nachstehenden Er­läuterungen:

Der Haushaltsplan 2001 der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) ist durch das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr 2001 vom 13. Juni 2000 (Brem.GBl. S. 219, 360), zu­letzt geändert durch Ortsgesetz vom 18. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 491), in Einnahme und Ausgabe auf

3.734.681.190 DM

- siehe Gesamtrechnungsnachweisung S. 16, Spalte 6 - festgestellt worden.

Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2001 enthält die Gesamtbe­träge der Kapitel und die Gesamtbeträge der Einzelpläne unter Berücksich­tigung der nach § 81 LHO vorgeschriebenen Gliederung. Die Ergebnisse der einzelnen Titel sind in den Gesamtrechnungsnachweisungen enthalten, die bei der Bremischen Bürgerschaft - Verwaltung - ausgelegt werden.

Der nach § 82 LHO zu erstellende kassenmäßige Abschluss (S. 17) weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus.

Der Haushaltsabschluss nach § 83 LHO (S. 17) weist ein rechnungsmäßiges Gesamtergebnis von - 70.354.808,71 DM aus. Dieser Betrag ergibt sich aus den verbliebenen Netto-Ausgaberesten, die aufgrund des Ist-Abschlusses nicht abgedeckt werden. Der Saldo zwischen den tatsächlich eingegange­nen Einnahmen und den tatsächlich geleisteten Ausgaben ist ausgeglichen.

Der auf Seite 18 dargestellte Finanzierungssaldo beträgt

-734.759.439,06 DM.

Dieser Saldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Ist-Einnahmen, die abzüglich der Inanspruchnahme des Kreditmarktes sowie der Entnahmen aus Rücklagen erzielt worden sind, mit den Ist-Ausgaben, entsprechend ab­züglich Schuldentilgung am Kreditmarkt und Verstärkung der Rücklagen.

Auf den Seiten 19/20 sind die Abweichungen zwischen dem Haushaltssoll und den Rechnungsergebnissen nach Einzelplänen dargestellt.

In Anlage 1 (S. 21) sind erhebliche Abweichungen zwischen Anschlag und Ist-Beträgen sowie erhebliche Solländerungen dargestellt und erläutert. Die

*) Die Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haus­haltsjahr 2001 ist den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugeleitet worden und kann außerdem bei der Verwaltung der Bürgerschaft - Bibliothek - eingesehen werden.