BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 15 / 356 S
Stadtbürgerschaft 03 12 02
15. Wahlperiode
Mitteilung des Senats vom 3. Dezember 2002
Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr 2001 *)
1 %
IM I
Der Senat überreicht der Stadtbürgerschaft hiermit die Rechnung über den Haushalt der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr 2001 und gibt dazu gemäß § 84 Landeshaushaltsordnung (LHO) die nachstehenden Erläuterungen:
Der Haushaltsplan 2001 der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) ist durch das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr 2001 vom 13. Juni 2000 (Brem.GBl. S. 219, 360), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 18. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 491), in Einnahme und Ausgabe auf
3.734.681.190 DM
- siehe Gesamtrechnungsnachweisung S. 16, Spalte 6 - festgestellt worden.
Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2001 enthält die Gesamtbeträge der Kapitel und die Gesamtbeträge der Einzelpläne unter Berücksichtigung der nach § 81 LHO vorgeschriebenen Gliederung. Die Ergebnisse der einzelnen Titel sind in den Gesamtrechnungsnachweisungen enthalten, die bei der Bremischen Bürgerschaft - Verwaltung - ausgelegt werden.
Der nach § 82 LHO zu erstellende kassenmäßige Abschluss (S. 17) weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus.
Der Haushaltsabschluss nach § 83 LHO (S. 17) weist ein rechnungsmäßiges Gesamtergebnis von - 70.354.808,71 DM aus. Dieser Betrag ergibt sich aus den verbliebenen Netto-Ausgaberesten, die aufgrund des Ist-Abschlusses nicht abgedeckt werden. Der Saldo zwischen den tatsächlich eingegangenen Einnahmen und den tatsächlich geleisteten Ausgaben ist ausgeglichen.
Der auf Seite 18 dargestellte Finanzierungssaldo beträgt
-734.759.439,06 DM.
Dieser Saldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Ist-Einnahmen, die abzüglich der Inanspruchnahme des Kreditmarktes sowie der Entnahmen aus Rücklagen erzielt worden sind, mit den Ist-Ausgaben, entsprechend abzüglich Schuldentilgung am Kreditmarkt und Verstärkung der Rücklagen.
Auf den Seiten 19/20 sind die Abweichungen zwischen dem Haushaltssoll und den Rechnungsergebnissen nach Einzelplänen dargestellt.
In Anlage 1 (S. 21) sind erhebliche Abweichungen zwischen Anschlag und Ist-Beträgen sowie erhebliche Solländerungen dargestellt und erläutert. Die
*) Die Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) für das Haushaltsjahr 2001 ist den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugeleitet worden und kann außerdem bei der Verwaltung der Bürgerschaft - Bibliothek - eingesehen werden.