Heft 
04.11.2003 - Drucksache 16/39 S
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Drucksache 16 / 39 S

bremische Bürgerschaft

Stadtbürgerschaft 16. Wahlperiode

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 5 vom 4. November 2003

Der Petitionsausschuss hat am 4. November 2003 die nachstehend aufgeführten fünf Eingaben abschließend beraten. Der Ausschuss bittet, die Stadtbürgerschaft möge über die Petitionen wie empfohlen beschließen.

Brigitte Sauer (Vorsitzende)

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, da sie nicht abhilfefähig sind:

Eingabe-Nr.: S 16/14

Gegenstand: Nutzung eines Grundstücks und WeserWasserWelt

Begründung: Der Petent wendet sich gegen die Verlegung der Gläsernen Werft" und bittet darum, das fragliche Grundstück zeitlich befristet für weitere Bootsbauprojekte und Ausstellungen zu nutzen. Außer­dem macht er Vorschläge für die Umsetzung erster Projekte der WeserWasserWelt 11 .

DieGläserne Werft" wardasBremerBegleitprojektzurExpo2000. Die Förderung der Maßnahme ist im November 2001 mit Fertig­stellung des Weserlastkahns ausgelaufen. Der Senat hat mitge­teilt, dass er keine Möglichkeit sieht, die Fortsetzung des Projektes aus Haushaltsmitteln zu finanzieren. Dieser Beurteilung schließt sich der Petitionsausschuss angesichts der Haushaltslage des Lan­des Bremen, die zu Einsparungen in allen Bereichen zwingt, an.

Zeitlich befristete Zwischennutzungen des hier interessierenden Grundstückes, das voraussichtlich im Frühjahr 2004 verkauft und baulich genutzt werden soll, sind grundsätzlich möglich. Dem Petenten steht es frei, sich wegen eines möglichen Pachtvertrages an die zuständigen Ressorts zu wenden. Wegen der angespann­ten Haushaltslage sei jedoch vorsorglich darauf hingewiesen, dass Mittel der Projektförderung nicht zur Verfügung stehen.

Eine Herrichtung des Teerhofes für dieWeser-Stadt- und Garten­schau" sowie das Hanse- und Rolandjahr" ist wegen der beab­sichtigten Bebauung nicht möglich.

DieWeserWasserWelt" ist ein Rahmenkonzept, dessen Umset­zung ab 2004 beginnen könnte. Es zielt wesentlich auf Privatin­vestitionen ab. Zurzeit ist das Konzept im Haushaltsplan nicht ab­gesichert. Aus diesem Grund kann eine Förderung von Einzel- maßnahmen momentan nicht erfolgen.

Eingabe-Nr.: S 16/19

Gegenstand: Ladenöffnungszeiten

Begründung: Die Petentin möchte erreichen, dass sie ihr in der Innenstadt liegendes Geschäft zumindest auch an den Adventssonntagen öff­nen darf. Sie trägt vor, es gebe keinen Hinderungsgrund, die bereits bestehende Rechtsverordnung auch auf den Bereich, in dem ihr