Drucksache 16 / 39 S
bremische Bürgerschaft
Stadtbürgerschaft 16. Wahlperiode
Bericht des Petitionsausschusses Nr. 5 vom 4. November 2003
Der Petitionsausschuss hat am 4. November 2003 die nachstehend aufgeführten fünf Eingaben abschließend beraten. Der Ausschuss bittet, die Stadtbürgerschaft möge über die Petitionen wie empfohlen beschließen.
Brigitte Sauer (Vorsitzende)
Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, da sie nicht abhilfefähig sind:
Eingabe-Nr.: S 16/14
Gegenstand: Nutzung eines Grundstücks und WeserWasserWelt
Begründung: Der Petent wendet sich gegen die Verlegung der „ Gläsernen Werft" und bittet darum, das fragliche Grundstück zeitlich befristet für weitere Bootsbauprojekte und Ausstellungen zu nutzen. Außerdem macht er Vorschläge für die Umsetzung erster Projekte der „ WeserWasserWelt 11 .
Die „Gläserne Werft" wardasBremerBegleitprojektzurExpo2000. Die Förderung der Maßnahme ist im November 2001 mit Fertigstellung des Weserlastkahns ausgelaufen. Der Senat hat mitgeteilt, dass er keine Möglichkeit sieht, die Fortsetzung des Projektes aus Haushaltsmitteln zu finanzieren. Dieser Beurteilung schließt sich der Petitionsausschuss angesichts der Haushaltslage des Landes Bremen, die zu Einsparungen in allen Bereichen zwingt, an.
Zeitlich befristete Zwischennutzungen des hier interessierenden Grundstückes, das voraussichtlich im Frühjahr 2004 verkauft und baulich genutzt werden soll, sind grundsätzlich möglich. Dem Petenten steht es frei, sich wegen eines möglichen Pachtvertrages an die zuständigen Ressorts zu wenden. Wegen der angespannten Haushaltslage sei jedoch vorsorglich darauf hingewiesen, dass Mittel der Projektförderung nicht zur Verfügung stehen.
Eine Herrichtung des Teerhofes für die „Weser-Stadt- und Gartenschau" sowie das Hanse- und Rolandjahr" ist wegen der beabsichtigten Bebauung nicht möglich.
Die „WeserWasserWelt" ist ein Rahmenkonzept, dessen Umsetzung ab 2004 beginnen könnte. Es zielt wesentlich auf Privatinvestitionen ab. Zurzeit ist das Konzept im Haushaltsplan nicht abgesichert. Aus diesem Grund kann eine Förderung von Einzel- maßnahmen momentan nicht erfolgen.
Eingabe-Nr.: S 16/19
Gegenstand: Ladenöffnungszeiten
Begründung: Die Petentin möchte erreichen, dass sie ihr in der Innenstadt liegendes Geschäft zumindest auch an den Adventssonntagen öffnen darf. Sie trägt vor, es gebe keinen Hinderungsgrund, die bereits bestehende Rechtsverordnung auch auf den Bereich, in dem ihr