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26.11.2002 - 2003 Drucksache 15/650
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Stadtbürgerschaft 15. Wahlperiode

Drucksache 15 / 650 S

26 . 11.02

Mitteilung des Senats vom 26 . November 2002

Gesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen in der Stadtgemeinde Bremen

Der Senat überreicht der Stadtbürgerschaft den Entwurf des Gesetzes zur Ände­rung des Ortsgesetzes über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen in der Stadtgemeinde Bremen mit der Bitte um Beschlussfassung.

Da das Ortsgesetz möglichst bald in Kraft treten soll, um zum 1. Januar 2003 die Voraussetzungen für die Übertragung der Beseitigungspflicht an den Betreiber der Tierkörperbeseitigungsanstalt Mulmshorn zu schaffen, sollte die Stadtbürgerschaft dies möglichst zeitnah beschließen.

Die Änderung des Ortsgesetzes vom 26. Februar 1991 in der Fassung vom 22. Mai 2001 ist aus drei Gründen erforderlich:

1. Es sollen wie im gesamten Einzugsbereich der Tierkörperbeseitigungsanstalt Mulmshorn die Voraussetzungen für die Übertragung der Beseitigungspflicht auf den Betreiber dieser Anlage geschaffen werden. Für Leistungen der Tier­körperbeseitigungsanstalt werden zukünftig nicht mehr Gebührenbescheide, sondern Rechnungen nach der Entgeltliste des Unternehmens ausgestellt, was für die entsorgten Betriebe günstiger ist.

2. Im Rahmen des geplanten Beitritts der bremischen Landwirte zur Niedersäch­sischen Tierseuchenkasse sollen Regelungen zur Finanzierung der Tierkör­perbeseitigung an niedersächsische Rechtsvorschriften angepasst werden, was eine finanzielle Entlastung der Stadtgemeinde Bremen zur Folge hat.

3. Die Gebühren, die an den Kleintierkörpersammelstellen erhoben werden, müs­sen aufgrund neuer betriebswirtschaftlicher Daten der Tierkörperbeseitigungs­anstalt differenziert werden, um die Stadtgemeinde Bremen nicht zusätzlich zu belasten.

Für die Abgabe toter Hunde bedeutet dies eine Gebührenerhöhung, während die Abgabe toter Katzen und anderer kleiner Tiere zukünftig weniger kostet.

Im Übrigen wird auf die Begründung des Gesetzentwurfes verwiesen.

Die städtische Deputation für Arbeit und Gesundheit hat dem Gesetzentwurf am 7. November 2002 zugestimmt.

Der Gesetzentwurf hat für die Stadtgemeinde Bremen eine haushaltsentlastende Auswirkung, die zurzeit noch nicht genau zu bemessen ist.

Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen

in der Stadtgemeinde Bremen

Der Senat verkündet das nachstehende von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz:

Artikel 1

Das Ortsgesetz über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Tierkör­pern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen in der Stadtgemeinde Bremen

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