BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Stadtbürgerschaft 15. Wahlperiode
Drucksache 15 / 622 S
(zu Drs. 15/355 S) 02 . 10 . 02
Mitteilung des Senats vom 1. Oktober 2002
Lärmschutz stärken
Die Stadtbürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 28. August 2001 auf Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU beschlossen:
„Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,
1. im Rahmen des Neubaus der A 281 und der Begleitmaßnahmen zur A 281 Lärmschutzmaßnahmen ein besonderes Gewicht beizumessen und der Bürgerschaft bis zum Jahresende über die geplanten Maßnahmen Bericht zu erstatten,
2. im Zusammenhang mit den ersten Ergebnissen des Lärmkatasters Vorschläge für weitere Lärmschutzmaßnahmen zu unterbreiten,
3. bei Straßenneubau bzw. -Sanierung sowie bei der Errichtung neuer Gewerbegebiete Lärmschutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung beizumessen."
Der Senat legt der Stadtbürgerschaft in der Anlage den Bericht ken" mit der Bitte um Kenntnisnahme vor.
.Lärmschutz stär-
Lärmschutz stärken
Entsprechend dem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 28. August 2001 zum Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU vom 27. August 2001 „Lärmschutz stärken" (Drs. 15/355 S) wird wie folgt berichtet:
Der Senat hält den Schutz der Bevölkerung vor Lärm für eine herausragende Aufgabe seiner Umwelt- und Gesundheitspolitik; auch zur Sicherstellung der Lebensqualität in der Stadt.
Eine besondere Bedeutung für eine Verstärkung des Lärmschutzes kommt dabei der Bauleitplanung zu. Hier sind insbesondere die Neuplanung von Gewerbe- und Wohnbaugebieten, aber auch der Bau oder die Erneuerung vorhandener Straßen zu nennen.
Erklärtes Ziel des Senats ist es hierbei, Wohnbaugebiete möglichst weitgehend vor Lärm zu schützen und potentielle Lärmquellen in solchen Bereichen zu vermeiden. Dieses Ziel lässt sich insbesondere dann verwirklichen, wenn lärmintensives Gewerbe oder Gewerbe, welches erhebliche Verkehre mit sich bringt, von Wohnbereichen getrennt wird.
Insofern stellt die Politik des Senats, insbesondere für störendes Gewerbe zusammenhängende Gewerbegebiete mit guten Verkehrsanbindungen für den Lkw-Verkehr auszuweisen, eine Maßnahme dar, die geeignet ist, lärmintensive gewerbliche Aktivitäten zum Wohle der Bevölkerung aus den vorhandenen Quartieren zu verlagern.
So ist beispielsweise das vom Senat errichtete Güterverkehrszentrum eine bauleitplanerische Maßnahme, in deren Zuge etliche Speditionsbetriebe, die bislang in den vorhandenen Altquartieren ihren Standort hatten, verlagert werden konnten.
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