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2.10.2002 - 2003 Drucksache 15/622
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Stadtbürgerschaft 15. Wahlperiode

Drucksache 15 / 622 S

(zu Drs. 15/355 S) 02 . 10 . 02

Mitteilung des Senats vom 1. Oktober 2002

Lärmschutz stärken

Die Stadtbürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 28. August 2001 auf Antrag der Frak­tionen der SPD und der CDU beschlossen:

„Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,

1. im Rahmen des Neubaus der A 281 und der Begleitmaßnahmen zur A 281 Lärmschutzmaßnahmen ein besonderes Gewicht beizumessen und der Bür­gerschaft bis zum Jahresende über die geplanten Maßnahmen Bericht zu er­statten,

2. im Zusammenhang mit den ersten Ergebnissen des Lärmkatasters Vorschläge für weitere Lärmschutzmaßnahmen zu unterbreiten,

3. bei Straßenneubau bzw. -Sanierung sowie bei der Errichtung neuer Gewerbe­gebiete Lärmschutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung beizumessen."

Der Senat legt der Stadtbürgerschaft in der Anlage den Bericht ken" mit der Bitte um Kenntnisnahme vor.

.Lärmschutz stär-

Lärmschutz stärken

Entsprechend dem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 28. August 2001 zum Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU vom 27. August 2001 „Lärmschutz stärken" (Drs. 15/355 S) wird wie folgt berichtet:

Der Senat hält den Schutz der Bevölkerung vor Lärm für eine herausragende Auf­gabe seiner Umwelt- und Gesundheitspolitik; auch zur Sicherstellung der Lebens­qualität in der Stadt.

Eine besondere Bedeutung für eine Verstärkung des Lärmschutzes kommt dabei der Bauleitplanung zu. Hier sind insbesondere die Neuplanung von Gewerbe- und Wohnbaugebieten, aber auch der Bau oder die Erneuerung vorhandener Stra­ßen zu nennen.

Erklärtes Ziel des Senats ist es hierbei, Wohnbaugebiete möglichst weitgehend vor Lärm zu schützen und potentielle Lärmquellen in solchen Bereichen zu ver­meiden. Dieses Ziel lässt sich insbesondere dann verwirklichen, wenn lärminten­sives Gewerbe oder Gewerbe, welches erhebliche Verkehre mit sich bringt, von Wohnbereichen getrennt wird.

Insofern stellt die Politik des Senats, insbesondere für störendes Gewerbe zusam­menhängende Gewerbegebiete mit guten Verkehrsanbindungen für den Lkw-Ver­kehr auszuweisen, eine Maßnahme dar, die geeignet ist, lärmintensive gewerbli­che Aktivitäten zum Wohle der Bevölkerung aus den vorhandenen Quartieren zu verlagern.

So ist beispielsweise das vom Senat errichtete Güterverkehrszentrum eine bauleit­planerische Maßnahme, in deren Zuge etliche Speditionsbetriebe, die bislang in den vorhandenen Altquartieren ihren Standort hatten, verlagert werden konnten.

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