BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Stadtbürgerschaft 15. Wahlperiode
Drucksache 15 / 619 S
16 . 09 . 02
Große Anfrage der Fraktion der CDU
Bürgertelefon gegen Sozialhilfemissbrauch
Anspruch auf Sozialhilfe haben die Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft in eine Notlage geraten sind und damit die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Jeder Empfänger von staatlichen Transferleistungen hat die Pflicht, aktiv mitzuwirken, um diese Notlage so schnell es geht zu beenden.
Die angespannte Kassenlage der Freien Hansestadt Bremen macht es unumgänglich, Mitnahmeeffekte und den Missbrauch im Sozialhilfebezug auf ein Minimum zu reduzieren, um die Bedürftigen zu unterstützen, die keine eigenen Möglichkeiten mehr haben.
Wir fragen den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Einrichtung eines Bürgertelefons und Bürgerfaxes gegen Sozialhilfemissbrauch beim Amt für Soziale Dienste?
2. Welche Unterschiede sieht der Senat zwischen einem Bürgertelefon gegen Schwarzarbeit und einem Bürgertelefon gegen Sozialhilfemissbrauch?
3. Welche Erkenntnisse hat der Senat über vergleichbare Planungen eines solchen Telefons in Bremerhaven?
4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über eine Pauschalierung der Sozialhilfe im Freistaat Sachsen, und wie bewertet er diese?
5. Wie bewertet der Senat die Idee einer Pauschalierung der Sozialhilfe in Bremen?
Karl Uwe Oppermann, Eckhoff und die Fraktion der CDU
Druck: Hans Krohn, Bremen