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16.9.2002 - 2003 Drucksache 15/619
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Stadtbürgerschaft 15. Wahlperiode

Drucksache 15 / 619 S

16 . 09 . 02

Große Anfrage der Fraktion der CDU

Bürgertelefon gegen Sozialhilfemissbrauch

Anspruch auf Sozialhilfe haben die Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft in eine Notlage geraten sind und damit die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Jeder Empfänger von staatlichen Transferleistungen hat die Pflicht, aktiv mitzuwirken, um diese Notlage so schnell es geht zu beenden.

Die angespannte Kassenlage der Freien Hansestadt Bremen macht es unumgäng­lich, Mitnahmeeffekte und den Missbrauch im Sozialhilfebezug auf ein Minimum zu reduzieren, um die Bedürftigen zu unterstützen, die keine eigenen Möglichkei­ten mehr haben.

Wir fragen den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Einrichtung eines Bürgertelefons und Bürgerfaxes gegen Sozialhilfemissbrauch beim Amt für Soziale Dienste?

2. Welche Unterschiede sieht der Senat zwischen einem Bürgertelefon gegen Schwarzarbeit und einem Bürgertelefon gegen Sozialhilfemissbrauch?

3. Welche Erkenntnisse hat der Senat über vergleichbare Planungen eines sol­chen Telefons in Bremerhaven?

4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über eine Pauschalierung der Sozialhilfe im Freistaat Sachsen, und wie bewertet er diese?

5. Wie bewertet der Senat die Idee einer Pauschalierung der Sozialhilfe in Bre­men?

Karl Uwe Oppermann, Eckhoff und die Fraktion der CDU

Druck: Hans Krohn, Bremen