BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Stadtbürgerschaft 15. Wahlperiode
Drucksache 15 / 618 S
Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Juni 2002
Hortplatzangebot für Schulkinder in der Stadt Bremen
Wir fragen den Senat:
1. Nach welchen gesetzüchen und politischen Vorgaben wird derzeit das Hortplatzangebot in der Stadt Bremen vorgehalten?
2. Welche Angebote rechnet der Senat in die Planungszielzahl bei der Hortversorgung von 15 Prozent ein?
3. Woraus leitet sich die Planungszielzahl ab?
4. Welche Angebotsformen werden in welchen Größenordnungen in diese Quote mit eingerechnet? In welchem prozentualen Verhältnis bewegen sich gegebenenfalls die weiteren Angebote?
5. In welchem Verhältnis bewegen sich Angebot und Nachfrage? In welchen Stadtteilen gibt es besondere Versorgungsengpässe?
6. Welche Kriterien muss ein Hortplatz hinsichtlich Qualität und Quantität vorweisen?
7. Wer sind die Träger der Hortplätze, und wie teilen sich die Anteile auf? Wie viele Plätze werden von Elterninitiativen und/oder an Grundschulen betrieben?
8. Welche weiteren Angebote für Schulkinder existieren neben dem Hort? Wie viele solcher Angebote stehen mit welcher Anzahl von Plätzen zur Verfügung? An welchen Punkten unterscheiden sich diese Angebote hinsichtlich der Qualitätsmerkmale von Hortplätzen?
9. Welche kurzfristigen Angebote werden unversorgten Kindern und deren Familien angeboten werden können? Liegen Anträge für neue Hortgruppen oder pädagogische Mittagstische vor? In welchen Stadtteilen?
Anja Stahmann, Karoline Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Dazu
Antwort des Senats vom 10. September 2002
1. Nach welchen gesetzüchen und poütischen Vorgaben wird derzeit das Hortplatzangebot in der Stadt Bremen vorgehalten?
Im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) - wird in § 22 auch dem Hort und den anderen außerschulischen Einrichtungen die Aufgabe der Betreuung, Bildung und Förderung der Kinder zu
/
— 1 —
10<i0