bremische Bürgerschaft Drucksache 15 / 132
Stadtbürgerschaft 15. Wahlperiode
Bericht des Petitionsausschusses Nr. 12 vom 2. Mai 2000
Der Petitionsausschuss hat am 2. Mai 2000 die nachstehend aufgeführten sechs Eingaben abschließend beraten. Der Ausschuss bittet, die Stadtbürgerschaft möge über die Petitionen wie empfohlen beschließen und die Vorlage dringlich behandeln.
Süke Striezel (Vorsitzende)
Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:
Nr. der Eingabe Gegenstand Begründung
S 15/50 Einbeziehung in die Altfallrege- Dem Begehren ist entsprochen worden,
lung
Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, da sie nicht abhilfefähig sind:
Nr. der Eingabe Gegenstand Begründung
S 15/42 Beschwerde gegen ein Beseiti
gungsgebot
S 15/53 Befreiung von der Zahlung von
Abschleppkosten
S 15/79 Sofortiger Baustopp
S 15/81 Aufenthaltsregelung
Das in Rede stehende Grundstück ist neben dem beanstandeten Anbau mit einem Gartenhaus und Anbau von ca. 26,67 m 2 Fläche bebaut. Mit dem vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes errichteten Gartenhaus und Anbau ist das Maß der planungsrechtlich zulässigen Bebaubarkeit auf dem Grundstück ausgeschöpft. Die darüber hinausgehende und mit dem Beseitigungsgebot beanstandete Bebauung ist zulässig. Von der Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Beseitigungsgebotes gerichtlich überprüfen zu lassen, hat der Petent keinen Gebrauch gemacht.
In einem rechtsbeständigen Widerspruchsbescheid ist festgestellt worden, dass die Abschleppmaßnahme und die damit verbundenen Kosten rechtmäßig sind. Bei dem unstreitigen Sachverhalt hat auch der Petitionsausschuss keine Möglichkeit für eine Billigkeitsentscheidung gesehen.
Das Verwaltungsgericht Bremen hat den Antrag auf Erlass eines Baustopps rechtsbeständig abgelehnt. Die erteilten Baugenehmigungen sind rechtmäßig.
Für den in der Petition genannten iranischen Staatsangehörigen - seit kurzem Ehemann der Petentin - besteht seit dem 19. August 1999 die Verpflich-
— 1 —