Heft 
7.3.2000 - 2003 Drucksache 15/114
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Stadtbürgerschaft 15. Wahlperiode

Drucksache 15 / 114 S

07. 03. 00

Mitteilung des Senats vom 7. März 2000

Fahrradstation am Hauptbahnhof

Die Stadtbürgerschaft hat auf ihrer Sitzung am 19. Oktober 1999 folgenden Be­schluss gefasst:

1. Der Senat wird gebeten, gemäß der Koalitionsvereinbarung die Kurzzeitpark­plätze für Pkw nach Abbau der Dienstleistungscontainer der DB-AG auszu­weisen.

2. Die Planung für den Bau der Fahrradparkanlage mit Servicestation auf der Südseite ist soweit vorzubereiten, dass im Sommer 2000 mit dem Bau begon­nen werden kann.

3. Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, bis zum 29. Februar 2000 über den Stapd der Planungen einen Bericht vorzulegen.

Hierzu legt der Senat den nachfolgenden Bericht vor. Die Stadtbürgerschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bericht zur Fahrradstation am Hauptbahnhof

Die geplante Fahrradstation am Bremer Hauptbahnhof soll größtenteüs im Bereich der Hoffläche des Ämtergebäudes der Deutschen Bahn AG (DB) und im anschlie­ßenden Verbindungsbau zur ehemaligen Güterexpresshalle entstehen. Der Ein­gangsbereich der Fahrradstation mit einem Geschäftsgebäude ist entsprechend der bisherigen Planung auf der Fläche zwischen dem historischen Empfangsge­bäude des Bremer Hauptbahnhofs und dem westlich davon liegenden Ämterge­bäude der DB vorgesehen. Gegenstand dieses Berichtes ist der letztgenannte Be­reich zwischen dem Empfangsgebäude und dem Ämtergebäude. Der Senator für Bau und Umwelt hat entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss vom 19. Oktober 1999 zum Bau der Fahrradstation und zur Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in verschiedenen Varianten untersucht, wie der o. g. Bereich zwischen Empfangs­und Ämtergebäude planerisch neu geordnet werden kann. Dabei war zu prüfen, ob

a) alle gewünschten Nutzungen, nämlich die fahrradbezogene Nutzung, die in einem Geschäftsgebäude der Fahrradstation unterzubringende Polizeistation und eventuell Pkw-Parken dort miteinander in Einklang zu bringen sind und

b) welche ökonomischen Folgen dies für den Betrieb der Fahrradstation haben könnte, wenn deren Flächen zugunsten von Pkw-Parkplätzen reduziert wer­den.

Zwischenzeitlich wurde dem Senator für Bau und Umwelt von der Polizei mit Schrei­ben vom 25. Januar 2000 mitgeteilt, dass zurzeit eine in dem o. g. Geschäftsgebäu­de unterzubringende Polizeistation nicht darstellbar ist.

Somit musste eine weitere Anpassung an den neuen Sachstand bezüglich der Po­lizeipräsenz erfolgen. Als erste Reaktion auf diese neue Entwicklung wurde zu­sammen mit der DB, der Bremer Parkraumbewirtschaftungs- und Management GmbH (Brepark) und dem Senator für Inneres, Kultur und Sport, Bereich Inneres,

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