bremische Bürgerschaft
Stadtbürgerschaft 15. Wahlperiode
Drucksache 15 /101 s
Bericht des Petitionsausschusses Nr. 9 vom 29. Februar 2000
Der Petitionsausschuss hat am 29. Februar 2000 die nachstehend aufgeführten f ünf Eingaben abschließend beraten. Der Ausschuss bittet, die Stadtbürgerschaft möge über die Petitionen wie empfohlen beschließen.
Silke Striezel (Vorsitzende)
Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären:
Nr. der Eingabe Gegenstand Begründung
S 14/330
S 15/69
Überprüfung von Entscheidungen der Naturschutz- und Jagdbehörde
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer Ausbüdung
Die vom Petenten erbetene Überprüfung hat ergeben, dass die in Rede stehenden Entscheidungen im Rahmen der geltenden Normen (EU-Recht, Bundes- und Landesrecht) ergangen sind. Darüber hat der Petent eine ausführliche Antwort erhalten.
Dem in der Petition genannten Schüler ist es ausländerrechtlich nicht verwehrt, sich nach Abschluss der Schule um einen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz zu bemühen.
Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, da sie nicht abhilfefähig sind:
Nr. der Eingabe Gegenstand
Begründung
S 14/314
Duldung eines Gartenhauses
S 15/43
Beschwerde über die Verkehrssituation
— 1 —
Nach einer Ortsbesichtigung durch den Petitionsausschuss hat die Bauverwaltung der Petentin in Absprache mit dem Petitionsausschuss mehrere Kompromissvorschläge unterbreitet. Darauf hat die Petentin leider nicht reagiert. Die Rechtmäßigkeit der Abrissverfügung muss nunmehr vom Verwaltungsgericht überprüft werden.
Die in Rede stehende Straße ist zurzeit mit folgenden Verkehrszeichen Z 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas, sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) und / 1020-30 (Anlieger frei) beschildert. Aufgrund der Petition hat das zuständige Polizeirevier an mehreren Tagen eine Untersuchung durchgeführt. Als Ergebnis dieser Untersuchung bleibt festzuhalten, dass es sich bei den überprüften Fahrzeugen um ausschließlich durchfahrtsberechtigte Fahrzeugführer handelte. Die Einhaltung der Geschwindigkeit lag bei über 90 %. Natürlich kann nicht
T-o Vo