BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Stadtbürgerschaft 14. Wahlperiode
Drucksache 14 / 809 S
02. 03. 99
Mitteilung des Senats vom 2. März 1999
Bebauungsplan 2065 mit Deckblatt für ein Gebiet zwischen Kiebitzbrink, Katrepeler Landstraße, Upper Borg (bis Hausnummer 143 A), Lange Wenjen und Mittelstes Fleet (zum Teil einschließlich)
Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplanentwurf 2065 mit Deckblatt vorgelegt.
Die Deputation für das Bauwesen hat hierzu am 22. April 1998 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.
Gleichzeitig hat die Deputation für das Bauwesen u. a. folgende Beschlüsse ge
faßt:
a) „Die Deputation für das Bauwesen bittet den Senator für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung, die Bebauungspläne 2064 und 2065 erst dann an Senat und Bürgerschaft weiterzuleiten, wenn die zur Realisierung der Bebauungspläne vorgesehenen städtebaulichen Verträge (einschließlich der erforderlichen Verträge über Ausgleichsmaßnahmen) mit den Eigentümern bzw. Bauträgern abgeschlossen sind."
b) „Die Deputation für das Bauwesen geht dabei davon aus, daß im Rahmen dieser Verträge der Stadtgemeinde für die Realisierung der Bebauung von Borgfeld-Ost und -West (entsprechend der Abgrenzung der Entwicklungsmaßnahme für die Bereiche I, II und III) letztendlich keine Kosten entstehen."
Zur Realisierung des Entwicklungsgebietes Borgfeld sind städtebauliche Verträge mit den Vorhabenträgern zum Abschluß gebracht worden. Hierfür waren auch entsprechende Grunderwerbsverhandlungen erforderlich.
Bei Realisierung der Planung entstehen der Stadtgemeinde Bremen keine Kosten, da diese über eine Erschließungsvereinbarung zu 100 % von den Vorhabenträgern übernommen werden.
Die Finanzierung für die technische und soziale Infrastruktur erfolgt im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Borgfeld.
Dem Bericht der Deputation für das Bauwesen ist eine Anlage beigefügt, in der die eingegangenen datengeschützten Anregungen einschließlich der hierzu abgegebenen Stellungnahmen enthalten sind. *)
Der Bericht der Deputation für das Bauwesen wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt. Zur Korrektur eines Zeichenfehlers ist in einem Teilbereich des Deckblattes die Ausweisung „E‘‘ (Einzelhaus) in „ED" (Einzel- und Doppelhaus) geändert worden.
Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für das Bauwesen einschließlich Anlage zum Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2065 mit Deckblatt in Kenntnis der eingegangenen Anregungen zu beschließen.
*) Die Anlage zu dem Bericht der Deputation für das Bauwesen ist nur den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugänglich.