Heft 
2.3.1999 - 1999 Drucksache 14/809
Seite
1
Einzelbild herunterladen
 

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Stadtbürgerschaft 14. Wahlperiode

Drucksache 14 / 809 S

02. 03. 99

Mitteilung des Senats vom 2. März 1999

Bebauungsplan 2065 mit Deckblatt für ein Gebiet zwischen Kiebitzbrink, Katrepeler Landstraße, Upper Borg (bis Hausnummer 143 A), Lange Wenjen und Mittelstes Fleet (zum Teil einschließlich)

Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Ge­biet wird der Bebauungsplanentwurf 2065 mit Deckblatt vorgelegt.

Die Deputation für das Bauwesen hat hierzu am 22. April 1998 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Gleichzeitig hat die Deputation für das Bauwesen u. a. folgende Beschlüsse ge­

faßt:

a) „Die Deputation für das Bauwesen bittet den Senator für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung, die Bebauungspläne 2064 und 2065 erst dann an Senat und Bürgerschaft weiterzuleiten, wenn die zur Realisierung der Bebauungs­pläne vorgesehenen städtebaulichen Verträge (einschließlich der erforderli­chen Verträge über Ausgleichsmaßnahmen) mit den Eigentümern bzw. Bau­trägern abgeschlossen sind."

b) „Die Deputation für das Bauwesen geht dabei davon aus, daß im Rahmen dieser Verträge der Stadtgemeinde für die Realisierung der Bebauung von Borgfeld-Ost und -West (entsprechend der Abgrenzung der Entwicklungs­maßnahme für die Bereiche I, II und III) letztendlich keine Kosten entstehen."

Zur Realisierung des Entwicklungsgebietes Borgfeld sind städtebauliche Verträge mit den Vorhabenträgern zum Abschluß gebracht worden. Hierfür waren auch entsprechende Grunderwerbsverhandlungen erforderlich.

Bei Realisierung der Planung entstehen der Stadtgemeinde Bremen keine Kosten, da diese über eine Erschließungsvereinbarung zu 100 % von den Vorhabenträgern übernommen werden.

Die Finanzierung für die technische und soziale Infrastruktur erfolgt im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Borgfeld.

Dem Bericht der Deputation für das Bauwesen ist eine Anlage beigefügt, in der die eingegangenen datengeschützten Anregungen einschließlich der hierzu ab­gegebenen Stellungnahmen enthalten sind. *)

Der Bericht der Deputation für das Bauwesen wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt. Zur Korrektur eines Zeichenfehlers ist in einem Teilbereich des Deck­blattes die Ausweisung „E‘‘ (Einzelhaus) in „ED" (Einzel- und Doppelhaus) geän­dert worden.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für das Bauwesen einschließ­lich Anlage zum Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2065 mit Deckblatt in Kenntnis der eingegangenen Anregungen zu beschließen.

*) Die Anlage zu dem Bericht der Deputation für das Bauwesen ist nur den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugänglich.