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01.10.1996 - Drucksache 14 / 316 S
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Stadtbürgerschaft 14. Wahlperiode

Drucksache 14 / 316 S

01. 10. 96

Mitteilung des Senats vom 1. Oktober 1996

Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht für die am 1. April bzw. 1. Juli 1997 beginnenden Amts­zeiten

Die vierjährigen Amtszeiten der sowohl am Verwaltungs- als auch am Oberver­waltungsgericht tätigen ehrenamtlichen Richter laufen am 31. März bzw. am 30. Juni 1997 ab.

Zur Wahl der ehrenamtlichen Richter an den Verwaltungsgerichten für die am 1. April bzw. am 1. Juli 1997 beginnenden neuen vierjährigen Amtszeiten hat die kreisfreie Stadt Bremen gemäß § 28 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für jedes Verwaltungsgericht gesondert eine Vorschlagsliste aufzustel­len. Die Zahlen der gemäß § 28 Abs. 2 VwGO in die Vorschlagslisten aufzuneh­menden Personen beruhen auf den von den Präsidenten der Verwaltungsgerichte nach § 27 VwGO getroffenen Bestimmungen über die erforderlichen Zahlen von ehrenamtlichen Richtern.

Die Vorschlagslisten selbst enthalten einerseits Vorschläge von den in der Bremi­schen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) vertretenen politischen Vereinigungen sowie von den in der Stadt Bremen vertretenen Berufsverbänden, Gewerkschaf­ten, Kammern, Kirchen, Ortsämtern und Presse und andererseits freiwillige Mel­dungen von Bürgern und Bürgerinnen (Selbstmelder) aufgrund von der in der ört­lichen Presse betriebenen Werbung.

Nach Beschlußfassung durch die Bremische Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) sind aus diesen Vorschlagslisten die von den Präsidenten der Verwaltungsgerichte gemäß § 27 VwGO bestimmten erforderlichen Zahlen von ehrenamtlichen Rich­tern gemäß § 29 Abs. 1 VwGO von den bei den Verwaltungsgerichten bestellten Wahlausschüssen zu wählen.

Der Senat überreicht als Anlage der Bremischen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft)

a) die 235 Personen umfassende vorbereitete Vorschlagsliste für das Verwal­tungsgericht und

b) die 53 Personen umfassende vorbereitete Vorschlagsliste für das Oberverwal­tungsgericht

in je zehn Exemplaren mit der Bitte, den vorbereiteten Vorschlagslisten *) mit mindestens zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl zuzustimmen.

*) Die Vorschlagslisten sind den in der Bremischen Bürgerschaft vertretenen Fraktionen zu­geleitet worden und können außerdem bei der Verwaltung der Bürgerschaft — Bibliothek — eingesehen werden.

Druck: Hans Krohn, Bremen