BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Stadtbürgerschaft 14. Wahlperiode
Drucksache 14 / 316 S
01. 10. 96
Mitteilung des Senats vom 1. Oktober 1996
Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht für die am 1. April bzw. 1. Juli 1997 beginnenden Amtszeiten
Die vierjährigen Amtszeiten der sowohl am Verwaltungs- als auch am Oberverwaltungsgericht tätigen ehrenamtlichen Richter laufen am 31. März bzw. am 30. Juni 1997 ab.
Zur Wahl der ehrenamtlichen Richter an den Verwaltungsgerichten für die am 1. April bzw. am 1. Juli 1997 beginnenden neuen vierjährigen Amtszeiten hat die kreisfreie Stadt Bremen gemäß § 28 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für jedes Verwaltungsgericht gesondert eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Zahlen der gemäß § 28 Abs. 2 VwGO in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen beruhen auf den von den Präsidenten der Verwaltungsgerichte nach § 27 VwGO getroffenen Bestimmungen über die erforderlichen Zahlen von ehrenamtlichen Richtern.
Die Vorschlagslisten selbst enthalten einerseits Vorschläge von den in der Bremischen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) vertretenen politischen Vereinigungen sowie von den in der Stadt Bremen vertretenen Berufsverbänden, Gewerkschaften, Kammern, Kirchen, Ortsämtern und Presse und andererseits freiwillige Meldungen von Bürgern und Bürgerinnen (Selbstmelder) aufgrund von der in der örtlichen Presse betriebenen Werbung.
Nach Beschlußfassung durch die Bremische Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) sind aus diesen Vorschlagslisten die von den Präsidenten der Verwaltungsgerichte gemäß § 27 VwGO bestimmten erforderlichen Zahlen von ehrenamtlichen Richtern gemäß § 29 Abs. 1 VwGO von den bei den Verwaltungsgerichten bestellten Wahlausschüssen zu wählen.
Der Senat überreicht als Anlage der Bremischen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft)
a) die 235 Personen umfassende vorbereitete Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht und
b) die 53 Personen umfassende vorbereitete Vorschlagsliste für das Oberverwaltungsgericht
in je zehn Exemplaren mit der Bitte, den vorbereiteten Vorschlagslisten *) mit mindestens zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl zuzustimmen.
*) Die Vorschlagslisten sind den in der Bremischen Bürgerschaft vertretenen Fraktionen zugeleitet worden und können außerdem bei der Verwaltung der Bürgerschaft — Bibliothek — eingesehen werden.
Druck: Hans Krohn, Bremen