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25.05.1996 - Drucksache 14 / 172 S
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Stadtbürgerschaft 14. Wahlperiode

Drucksache 14 / 172 S

(zu Drs. 13/628 S und 14/68 S) 25. 05. 96

Bericht und Antrag des städtischen Rechnungsprüfungsausschusses vom 23. Mai 1996 zur Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 1993 (Mitteilung des Senats vom 6. Dezember 1994 — Drs. 13/628 S) und zum Jahresbericht 1995 des Rechnungshofs (Drs. 14/68 S vom 29. November 1995)

Bericht

Der Rechnungsprüfungsausschuß hat sich in mehreren Sitzungen mit der Haus­haltsrechnung 1993 und insbesondere mit den Ergebnissen der Rechnungsprü­fung befaßt und den Rechnungshof, die Finanzverwaltung sowie die überwiegen­de Anzahl der Verwaltungen, zu deren Haushaltsführung der Rechnungshof Be­merkungen für erforderlich hielt, zu den Beratungen hinzugezogen. Die wesent­lichen Ergebnisse dieser Beratungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Bau der Bezirkssportanlage Sperberstraße

Tz. 40—50 des Rechnungshofsberichts

Wegen einer geplanten Wohnbebauung am Oslebshauser Park mußte die Sportge­meinschaft Oslebshausen ihr dortiges Gelände aufgeben und wurde zur Sperber­straße umgesiedelt. In einer Vorlage für die Sitzung des Senats am 9. Oktober 1990 wurde dargestellt, daß sich die Kosten für die Herrichtung der gesamten neuen Platzanlage (u. a. zwei Rasenplätze) auf 3.592.200 DM beliefen. Durch Verzicht auf einen der Rasenplätze und durch den Einsatz von ABM-Kräften sollten die Kosten bzw. Ausgaben um rd. 1,5 Mio. DM gesenkt werden.

Obwohl der Senat entsprechend der Vorlage beschloß, vergab das Gartenbauamt (jetzt Stadtgrün Bremen) die Aufträge für die Erdarbeiten für das gesamte Gelände einschließlich der Flächen für den zweiten Rasenplatz. Die Beantragung der zu­sätzlichen Mittel wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Der Rechnungsprüfungsausschuß stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, daß das Verhalten des Gartenbauamtes, den zweiten Rasenplatz ohne Auftrag und ohne zuvor bewilligte Mittel zu bauen, als grober Verstoß gegen Dienst- und Haus­haltsrecht zu beurteilen ist. Er hat die Senatorin für Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales und Umweltschutz schriftlich aufgefordert, das wegen des Haushaltsver­stoßes eingeleitete Disziplinarverfahren, das sich bereits über einen ungewöhn­lich langen Zeitraum hinzieht, zügig zu Ende zu führen.

2. Allgemeine Bewilligungen für Zuwaftderer und Aussiedler

Tz. 51—66 des Rechnungshofsberichts

Bei der beim Amt für Soziale Dienste angesiedelten zentralen Anlaufstelle, die bis zu ihrer Auflösung am 30. November 1993 für die Unterbringung von Aus- und Übersiedlern (ab 1992 begrifflich Spätaussiedler) zuständig war, hat der Rech­nungshof erhebliche Mängel in der Sachbearbeitung festgestellt, die bei ausrei­chender Aufsicht durch die Vorgesetzte Behörde hätten vermieden werden kön­nen. So seien von Bewohnern der Übergangswohnheime Nutzungsentgelte nur unvollständig erhoben worden und in den Unterkünften teilweise auch andere Personen untergebracht worden, mit der Folge, daß Spätaussiedler teuer ander­weitig hätten untergebracht werden müssen. Außerdem habe die senatorische Dienststelle es zugelassen, daß sich Mitarbeiter nach Bekanntwerden des Plans, die Aufgaben der zentralen Anlaufstelle auf eine Wohnungsbaugesellschaft zu