BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Stadtbürgerschaft 14. Wahlperiode
Drucksache 14 / 172 S
(zu Drs. 13/628 S und 14/68 S) 25. 05. 96
Bericht und Antrag des städtischen Rechnungsprüfungsausschusses vom 23. Mai 1996 zur Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 1993 (Mitteilung des Senats vom 6. Dezember 1994 — Drs. 13/628 S) und zum Jahresbericht 1995 des Rechnungshofs (Drs. 14/68 S vom 29. November 1995)
Bericht
Der Rechnungsprüfungsausschuß hat sich in mehreren Sitzungen mit der Haushaltsrechnung 1993 und insbesondere mit den Ergebnissen der Rechnungsprüfung befaßt und den Rechnungshof, die Finanzverwaltung sowie die überwiegende Anzahl der Verwaltungen, zu deren Haushaltsführung der Rechnungshof Bemerkungen für erforderlich hielt, zu den Beratungen hinzugezogen. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Beratungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Bau der Bezirkssportanlage Sperberstraße
Tz. 40—50 des Rechnungshofsberichts
Wegen einer geplanten Wohnbebauung am Oslebshauser Park mußte die Sportgemeinschaft Oslebshausen ihr dortiges Gelände aufgeben und wurde zur Sperberstraße umgesiedelt. In einer Vorlage für die Sitzung des Senats am 9. Oktober 1990 wurde dargestellt, daß sich die Kosten für die Herrichtung der gesamten neuen Platzanlage (u. a. zwei Rasenplätze) auf 3.592.200 DM beliefen. Durch Verzicht auf einen der Rasenplätze und durch den Einsatz von ABM-Kräften sollten die Kosten bzw. Ausgaben um rd. 1,5 Mio. DM gesenkt werden.
Obwohl der Senat entsprechend der Vorlage beschloß, vergab das Gartenbauamt (jetzt Stadtgrün Bremen) die Aufträge für die Erdarbeiten für das gesamte Gelände einschließlich der Flächen für den zweiten Rasenplatz. Die Beantragung der zusätzlichen Mittel wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Der Rechnungsprüfungsausschuß stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, daß das Verhalten des Gartenbauamtes, den zweiten Rasenplatz ohne Auftrag und ohne zuvor bewilligte Mittel zu bauen, als grober Verstoß gegen Dienst- und Haushaltsrecht zu beurteilen ist. Er hat die Senatorin für Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales und Umweltschutz schriftlich aufgefordert, das wegen des Haushaltsverstoßes eingeleitete Disziplinarverfahren, das sich bereits über einen ungewöhnlich langen Zeitraum hinzieht, zügig zu Ende zu führen.
2. Allgemeine Bewilligungen für Zuwaftderer und Aussiedler
Tz. 51—66 des Rechnungshofsberichts
Bei der beim Amt für Soziale Dienste angesiedelten zentralen Anlaufstelle, die bis zu ihrer Auflösung am 30. November 1993 für die Unterbringung von Aus- und Übersiedlern (ab 1992 begrifflich Spätaussiedler) zuständig war, hat der Rechnungshof erhebliche Mängel in der Sachbearbeitung festgestellt, die bei ausreichender Aufsicht durch die Vorgesetzte Behörde hätten vermieden werden können. So seien von Bewohnern der Übergangswohnheime Nutzungsentgelte nur unvollständig erhoben worden und in den Unterkünften teilweise auch andere Personen untergebracht worden, mit der Folge, daß Spätaussiedler teuer anderweitig hätten untergebracht werden müssen. Außerdem habe die senatorische Dienststelle es zugelassen, daß sich Mitarbeiter nach Bekanntwerden des Plans, die Aufgaben der zentralen Anlaufstelle auf eine Wohnungsbaugesellschaft zu