BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Stadtbürgerschaft 14. Wahlperiode
Drucksache 14 /
Mitteilung des Senats vom 5. März 1996
Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen
Der Senat übermittelt der Stadtbürgerschaft den Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen mit der Bitte um Beschlußfassung.
Die freien Träger und Elternvertretungen sind beteiligt worden. Die Deputation für Soziales und Jugend hat den vorgeschlagenen Regelungen in ihrer Sitzung am 22. Februar 1996 zugestimmt.
Die Beiträge für den Besuch eines Kindergartens oder Hortes in der Stadtgemeinde Bremen sollen zum 1. August 1996 angehoben werden. Eine Änderung des Ortsgesetzes in der vorgesehenen Form ist daher erforderlich.
Die Beschlußfassung der Stadtbürgerschaft ist spätestens in ihrer im März 1996 stattfindenden Sitzung notwendig, weil die betroffenen Eltern im April 1996, mit der Zusage über einen Kindergartenplatz, zuverlässige Informationen über die zu leistenden Beiträge benötigen.
Die Änderung der Beitragsordnung führt ab dem Kindergartenjahr 1996/97 für die städtischen Einrichtungen voraussichtlich zu erhöhten Einnahmen in Höhe von rund 2,1 Mio. DM pro Jahr und bei den freien Trägern zu Mehreinnahmen von rund 1,4 Mio. DM pro Jahr, insgesamt also von 3,5 Mio. DM. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß durch die Berücksichtigung des angehobenen Kindergeldes als Einkommen und die zusätzlich aufzunehmenden Kinder weitere Mehreinnahmen in einer Größenordnung von insgesamt rund 1,6 Mio. DM pro Jahr zu erwarten sind, so daß sich insgesamt Mehreinnahmen von 5,1 Mio. DM ergeben.
Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen
Der Senat verkündet das nachstehende von der Stadtbürgerschaft nach § 3 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 — 203-b-l), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 1995 (Brem.GBl. S. 493) geändert worden ist, beschlossene Ortsgesetz:
Artikel 1
§ 1 der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen vom 28. Juni 1982 (Brem.GBl. S. 169 — 2160-d-5), die zuletzt durch das Ortsgesetz vom 3. Mai 1994 (Brem.GBl. S. 124) geändert worden ist, wird wie folgt gefaßt:
„§ 1
(1) Für die Inanspruchnahme der Kindergärten, Horte und anderer Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne der §§ 22, 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch der Stadtgemeinde Bremen werden folgende Beiträge monatlich festgesetzt: