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28.2.1996 - 1999 Drucksache 14/125
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bremische Bürgerschaft

Stadtbürgerschaft 14. Wahlperiode

Drucksache 14 / 125 S

28. 02. 96

Mitteilung des Senats vom 27. Februar 1996

4 . Änderung des Bebauungsplanes 349 für ein Gebiet in Bremen-Burglesum an der Kösliner Straße

Als Grundlage einer städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Ge­biet wird der Plan zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 349 vorgelegt.

Die Deputation für das Bauwesen hat hierzu am 21. Dezember 1995 den bei­gefügten Bericht erstattet.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für das Bauwesen an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Plan zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 349 zu beschließen.

Bericht der Deputation für das Bauwesen

4. Änderung des Bebauungsplanes 349 für ein Gebiet in Bremen-Burglesum an der Kösliner Straße

Die Deputation für das Bauwesen legt einen Plan zur 4. Änderung des Bebauungs­planes 349 vom 1. September 1995 mit Begründung vor.

1. Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

1.1 Planaufstellungsbeschluß

Die Deputation für das Bauwesen hat am 21. September 1995 einen Plan­aufstellungsbeschluß für das Plangebiet gefaßt. Der Beschluß wurde am 11. Oktober 1995 ortsüblich bekanntgemacht.

1.2 Frühzeitige Beteiligung der Bürger

Die Planänderung im Bereich der Kösliner Straße war Gegenstand einer Bürgereingabe vom 13. März 1991 an das Ortsamt Burglesum. 23 von 30 Anliegern haben die Zulassung vonGeräte- und Gartenhäusern mittle­rer Größe" beantragt. Nachdem dem Antrag im Rahmen eingeschränkter Arbeitskapazität zunächst nicht gefolgt werden konnte, kann nunmehr anläßlich der 3. Änderung des Bebauungsplanes dem Bürgerwunsch im Rahmen städtebaulicher Vertretbarkeit nachgekommen werden.

1.3 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 BauGB bei der Aufstellung des Planes beteiligt. Die meisten Träger öffentlicher Belange haben schriftlich oder telefonisch mitgeteilt, daß sie mit den künftigen Festsetzungen übereinstimmen. Soweit Bedenken und An­regungen vorgetragen wurden, sind diese im Planentwurf berücksichtigt