bremische Bürgerschaft
Stadtbürgerschaft 14. Wahlperiode
Drucksache 14 / 119 S
Kleine Anfrage der Fraktion der AFB vom 31. Januar 1996
Einsatz von Lehrkräften / Schüler-Lehrer-Relation
Wir fragen den Senat:
I. Einsatz von Lehrkräften in der Stadtgemeinde Bremen
1. Wie viele Lehrkräfte (Gesamtzahl im aktiven Dienst an öffentlichen Schulen oder anderen Dienststellen/Eigenbetrieben der Stadtgemeinde oder des Landes, ohne die längerfristig erkrankten) werden durch die Stadtgemeinde Bremen zur Zeit
a) vollzeit- oder
b) teilzeitbeschäftigt?
2. Wie viele Lehrkräfte sind für eine Tätigkeit außerhalb der bremischen Dienststellen (z. B. Auslandsschuldienst, Privatschulen)
a) beurlaubt,
b) gänzlich freigestellt?
3. Wie viele Lehrkräfte sind längerfristig (mehr als drei Monate) erkrankt?
4. Wie viele Lehrkräfte (Gesamtzahl im aktiven Dienst) sind an andere Dienststellen (einschließlich Schulbehörde), Eigenbetriebe der Stadtgemeinde oder des Landes
a) vollständig,
b) mit einem Teil der Unterrichtsverpflichtung (Anzahl Personen, Anzahl der Stunden pro Person und Anzahl Stellenäquivalente des nichtschulischen und des schulischen Einsatz) abgeordnet?
5. Wie viele Lehrkräfte,
a) in Anzahl der Personen,
b) in Anzahl der Stellenäquivalente,
sind mit einer reduzierten Unterrichtsverpflichtung (teilbeurlaubt bzw. gemäß Arbeitsvertrag) ausschließlich an öffentlichen Schulen tätig?
6. Wie hoch ist der Sozialstrukturbedarf und Sonderbedarf im Rahmen der l,5fach-Zählung für ausländische Schüler
a) im Primarbereich,
b) in der Sekundarstufe I?
7. Welche Verwendung finden die Sonderzuweisungen nach Kenntnis des Senats in den Schulen?
8. Durch welche Maßnahmen gedenkt der Senat die Rückführung in den Unterricht der z. Z. nicht oder nur teilweise unterrichtlich tätigen Lehrkräfte zu fördern?
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