bremische Bürgerschaft
Stadtbürgerschaft 14. Wahlperiode
Drucksache 14 / 77 S
05. 12. 95
I
Mitteilung des Senats vom 5 . Dezember 1995
Bebauungsplan 2034A für ein Gebiet in Bremen-Östliche Vorstadt zwischen Lübecker Straße und Sophienstraße
Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplanentwurf 2034A vorgelegt.
Die Deputation für das Bauwesen hat hierzu am 25. Oktober 1995 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.
Dem Bericht der Deputation für das Bauwesen ist eine Anlage beigefügt, in der die eingegangenen Bedenken und Anregungen einschließlich abgegebener Stellungnahmen festgehalten werden. *)
Der Bericht der Deputation für das Bauwesen wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.
Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für das Bauwesen einschließlich Anlage zum Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2034A für das obengenannte Gebiet in Kenntnis der eingegangenen Bedenken und Anregungen zu beschließen.
Bericht der Deputation für das Bauwesen
Bebauungsplan 2034A für ein Gebiet in Bremen-Östliche Vorstadt zwischen Lübecker Straße und Sophienstraße
Die Deputation für das Bauwesen legt den Bebauungsplanentwurf 2034A vom 17. November 1995 mit Begründung vor.
1. Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
1.1 Planaufstellungsbeschluß
Die Deputation für Stadtentwicklung hat am 17. November 1994 einen Planaufstellungsbeschluß gefaßt. Dieser Beschluß ist am 3. Dezember 1994 öffentlich bekanntgemacht worden.
1.2 Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Am 8. November 1994 ist vom Ortsamt Mitte/östliche Vorstadt zu dem Planentwurf eine Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung in Form einer öffentlichen Einwohnerversammlung durchgeführt worden. Vor dem Beschluß über die öffentliche Auslegung ist das Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung behandelt worden.
Die Anlage zu dem Bericht der Deputation für das Bauwesen ist nur den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugänglich.
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