BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Stadtbürgerschaft 15. Wahlperiode
Drucksache 15 / 181 S
06. 06. 00
Mitteilung des Senats vom 6. Juni 2000
Abdeckung der Erlöse aus Vermögensveräußerungen in den Haushalten 2000/ 2001 und in der Finanzplanung bis 2005
Der Senat hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2000 den Senator für Finanzen und die Senatskanzlei gebeten, in Form einer Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft bis spätestens 6. Juni 2000 einen Vorschlag für die konkreten Möglichkeiten und Projekte zur Abdeckung der in den Haushalten 2000/2001 veranschlagten Erlöse aus Vermögensveräußerungen (des Landes und der Stadtgemeinde Bremen) vorzulegen sowie die Abdeckung der in der Finanzplanung bis 2005 vorgesehenen weiteren Erlöse aus Vermögensveräußerungen darzustellen.
Der Senat hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2000 die Vorlage beraten und unterbreitet der Stadtbürgerschaft die folgende Lösung:
1. Der Senat nimmt zur Kenntnis, dass aus der Veräußerung von 51 % der swb- Anteile nach Abzug der Ablösung der Wertpapierpensionsgeschäfte, der Transaktionskosten und der Darlehen der BVV für den Haushalt Entlastungen in Höhe von insgesamt 287 Mio. DM zu erreichen sind.
2. Der Senat stellt fest, dass die in den Haushalten 2000 und 2001 veranschlagten Erlöse aus Vermögensveräußerungen in einer Gesamthöhe von 71,4 Mio. DM für 2000 und in Höhe von 132,1 Mio. DM für 2001 (Summe: 203,5 Mio. DM) aus der Ablösung der Wertpapierpensionsgeschäfte zwischen der Bremer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (BVV GmbH) und der Bremer Landesbank im Haushaltsjahr 2000, sowie aus der Veräußerung von 9,97 % der Anteile der Stadtwerke Bremen AG aus dem Betriebsvermögen der BVV GmbH im Haushaltsjahr 2001 abzudecken sind. Die den abzudeckenden Bedarf übersteigenden Erlöse sind in den Haushaltsjahren 2000 und 2001 einer Rücklage zuzuführen.
3. Der Senat stellt fest, dass die in der Finanzplanung für die Haushalte 2002 bis 2005 veranschlagten Erlöse aus Vermögensveräußerungen in einer Gesamthöhe von 442,9 Mio. DM zunächst durch Entnahmen aus der Rücklage gemäß Nr. 2 zu finanzieren sind. Die weiteren Finanzierungsbedarfe sind aus dem Börsengang der Gewoba AG Bauen und Wohnen, der Veräußerung von Geschäftsanteilen der Bremer Kommunikationstechnik GmbH, der Inanspruchnahme einer Put-Option hinsichtlich weiterer 23,9 % der Anteile der Entsorgung Nord GmbH zu realisieren. Soweit für die in Satz 1 genannten Bedarfe bis 2005 weitere Erfordernisse bestehen, sind spätestens zu Beginn der nächsten Legislaturperiode ergänzende Erlöse aus Vermögensveräußerungen darzustellen.
Druck: Hans Krohn, Bremen
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