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24.11.1980 - 1983 Drucksache 10/193 S
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Stadtbürgerschaft 10. Wahlperiode

Drucksache 10 / 133 S 24.11.80

Mitteilung des Senats

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1. Änderung des FIMchennutzungsplanes Bremen 1967 Ostertor Teil B

Zur Änderung des geltenden Flächennutzungsplanes Bremen 1967 wird für den oben näher bezeidmeten Bereich ein Änderungsplan vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Raumordnung hat hierzu am 11. September 1980 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Der Senat schließt sich diesem Bericht an und bittet, den Plan zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen 1967 Ostertor, Teil B, mit Deckblatt zu be­schließen.

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Bericht der Deputation für Bau und Raumordnung

1. Betreff

Die Deputation für Bau und Raumordnung legt die 1. Änderung des Flä­chennutzungsplanes Bremen 1967 Ostertor Teil B vor. Der Ände­rungsbereich liegt im Ortsteil Ostertor des Stadtteils Mitte.

2. Zum Verfahren

2.1. Beschluß zur Aufstellung des Änderungsplanes

Die Deputation hatte am 11. März 1976 den Beschluß gefaßt, daß die Dar­stellungen des Flächennutzungsplanes Bremen 1967 für den bezeichneten Änderungsbereich zu ändern sind.

2.2. Planentwurf und Erläuterungsbericht

Auf den Inhalt des Änderungsplanes mit Deckblatt und auf den Text des Erläuterungsberichtes, der hier als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen.

2.3. Vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung

Am 1. Januar 1977 ist das Bundesbaugesetz in der Fassung der Bekannt­machung vom 18. August 1976 in Kraft getreten. Das Verfahren zur 1. Ände­rung des Flächennutzungsplanes 1967, Teil B, ist mit dem Planaufstellungs­beschluß und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 5 BBauG vor Inkrafttreten der novellierten Fassung des Bundesbau­gesetzes (BBauG) begonnen worden.

Daher sind die Uberleitungsvorschriften des Gesetzes zur Änderung des BBauG vom 18. August 1976 (hier Artikel 3 § 1 Absätze 1 und 2) anzu- wenden.

Die vorgezogene Beteiligung der Bürger in einer dem Stand der Planung entsprechenden Weise nach § 2 a Abs. 2 BBauG ist in öffentlichen Beirats­sitzungen erfolgt. In diesen Sitzungen wurde der Änderungsplan 1 Teil B dargelegt und erörtert. Es ergab sich kein Anlaß zur Änderung des Plan­entwurfes.

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