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11.2.1982 - 1983 Drucksache 10/449
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Stadtbürgerschaft 10. Wahlperiode

Drucksadle 10 / 449S

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 11. Februar 1982

Verlegung der Dienststelle des Amtes für Stadtentwässerung und Stadtreinigung

Wir fragen den Senat:

1. Muß die Stadtgemeinde Bremen auch noch nach dem Auszug des Amtes für Stadtentwässerung und Stadtreinigung aus dem Dienstgebäude Stolzenauer Straße 36 weiterhin für diese Räume Miete zahlen?

Wenn ja, wie hoch ist diese Miete monatlich?

Für welchen Zeitraum nach dem Auszug war bzw. ist die Miete noch zu zahlen?

Worin liegt gegebenenfalls der Grund für das Andauern der Mietzahlungen?

2. Hat die Stadtgemeinde Bremen als Erstattung für Renovierungskosten nach dem Auszug des Amtes für Stadtentwässerung und Stadtreinigung aus dem Dienstgebäude Neidenburger Straße 17 an den Hauseigentümer eine fünf­stellige Summe gezahlt?

Wenn ja, wie hoch ist diese Summe?

Trifft es zu, daß der Auszug vorzeitig mit Rücksicht auf die Nachmieter erfolgt ist und dieser die Räume auf eigene Kosten nach eigenen Vorstellungen um­gebaut hat?

Wenn diese Zahlung erfolgt ist, wer hat sie veranlaßt und welche Umstände haben die Zahlung und ihre Höhe bestimmt?

3. Wie groß war die vom Amt für Stadtentwässerung und Stadtreinigung in den Gebäuden

Stolzenauer Straße 36 und Neidenburger Straße 17

gemieteten Flächen und die hierfür gezahlte Miete insgesamt und pro Quadratmeter monatlich?

In welchem Verhältnis standen Bruttofläche und Nettonutzfläche zueinander?

4. Wie groß ist die vom Amt für Stadtentwässerung und Stadtreinigung in dem Gebäude Hinter dem Ansgarikirchhof 14 gemietete Fläche und die hierfür zu zahlende Miete insgesamt und pro Quadratmeter monatlich?

In welchem Verhältnis stehen hier Brutto- und Nettonutzfläche zueinander? Welcher Anteil an der Nettonutzfläche wird für Büros genutzt?

Kudella, Neumann und Fraktion der CDU