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8.2.1982 - 1983 Drucksache 10/432
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Stadtbürgerschaft 10. Wahlperiode

Drucksadie 10 / 432 S

08. 02.82

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 41

Der Petitionsausschuß hat am 8. Februar 1982 die nachstehend aufgeführten 19 Eingaben abschließend beraten. Der Ausschuß bittet, die Stadtbürgerschaft möge über die Petitionen wie empfohlen beschließen.

von der Schulenburg Vorsitzender

Der Ausschuß bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären:

Nr. der Eingabe Gegenstand

Begründung

S 10/26 S 10/65 a)

S 10/131 S 10/209 S 10/212 S 10/213 S 10/214 S 10/215 S 10/216 S 10/217 S 10/218

Änderung eines Bebauungs- Am 17. Dezember 1981 hat die De- planes putation für Bau und Raumordnung

einen Planaufstellungsbeschluß für das Gebiet des Bebauungsplanes 985, in dessen Geltungsbereich das Grundstück der Petenten liegt, be­schlossen.

Es folgt nunmehr die Anhörung der Träger öffentlicher Belange, die öffentliche Auslegung des Planes und daran anschließend die Be­schlußfassung durch die Deputation für Bau und Raumordnung, den Senat und die Stadtbürgerschaft. Die Petenten haben somit ausrei­chend Gelegenheit, ihre Bedenken und Anregungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorzutragen.

Beschleunigte Bearbeitung Die Reihenhäuser der Petenten lie- eines Bebauungsplanes gen im Geltungsbereich des Be­

bauungsplanentwurfs 1702. Für die­sen Bebauungsplanentwurf hat die Deputation für Bau und Raumord­nung am 21. Mai 1981 einen Plan­aufstellungsbeschluß gefaßt. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung ge­mäß § 2 a Abs. 2 Bundesbaugesetz ist vom Ortsamt Osterholz in ei­ner Einwohnerversammlung am 25. August 1981 durchgeführt worden. Es ist beabsichtigt, mit dem Bebau­ungsplanentwurf 1702 dem Wunsch der Petenten nach gartenseitiger Wohnraumerweiterung durch eine neue Festsetzung von Baugrenzen zu entsprechen. Es wird hierzu je­doch ausdrücklich darauf hingewie­sen, daß die Entscheidung über den Planinhalt den im weiteren Plan­verfahren folgenden Beschlüssen der Deputation für Bau und Raum­ordnung, des Senats und der Stadt­bürgerschaft Vorbehalten ist.

Das Stadtplanungsamt ist bemüht, den Ablauf des Bebauungsplanver­fahrens so kurz wie möglich zu halten und eine Planreife schnellst­möglich zu erreichen.

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