BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Stadtbürgerschaft 10. Wahlperiode
Drucksadie 10 / 432 S
08. 02.82
Bericht des Petitionsausschusses Nr. 41
Der Petitionsausschuß hat am 8. Februar 1982 die nachstehend aufgeführten 19 Eingaben abschließend beraten. Der Ausschuß bittet, die Stadtbürgerschaft möge über die Petitionen wie empfohlen beschließen.
von der Schulenburg Vorsitzender
Der Ausschuß bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären:
Nr. der Eingabe Gegenstand
Begründung
S 10/26 S 10/65 a)
S 10/131 S 10/209 S 10/212 S 10/213 S 10/214 S 10/215 S 10/216 S 10/217 S 10/218
Änderung eines Bebauungs- Am 17. Dezember 1981 hat die De- planes putation für Bau und Raumordnung
einen Planaufstellungsbeschluß für das Gebiet des Bebauungsplanes 985, in dessen Geltungsbereich das Grundstück der Petenten liegt, beschlossen.
Es folgt nunmehr die Anhörung der Träger öffentlicher Belange, die öffentliche Auslegung des Planes und daran anschließend die Beschlußfassung durch die Deputation für Bau und Raumordnung, den Senat und die Stadtbürgerschaft. Die Petenten haben somit ausreichend Gelegenheit, ihre Bedenken und Anregungen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorzutragen.
Beschleunigte Bearbeitung Die Reihenhäuser der Petenten lie- eines Bebauungsplanes gen im Geltungsbereich des Be
bauungsplanentwurfs 1702. Für diesen Bebauungsplanentwurf hat die Deputation für Bau und Raumordnung am 21. Mai 1981 einen Planaufstellungsbeschluß gefaßt. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 2 a Abs. 2 Bundesbaugesetz ist vom Ortsamt Osterholz in einer Einwohnerversammlung am 25. August 1981 durchgeführt worden. Es ist beabsichtigt, mit dem Bebauungsplanentwurf 1702 dem Wunsch der Petenten nach gartenseitiger Wohnraumerweiterung durch eine neue Festsetzung von Baugrenzen zu entsprechen. Es wird hierzu jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Entscheidung über den Planinhalt den im weiteren Planverfahren folgenden Beschlüssen der Deputation für Bau und Raumordnung, des Senats und der Stadtbürgerschaft Vorbehalten ist.
Das Stadtplanungsamt ist bemüht, den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens so kurz wie möglich zu halten und eine Planreife schnellstmöglich zu erreichen.
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