BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Stadtbürgerschaft 9. Wahlperiode
Drucksache 9 / 391 S 06. 02. 78
Mitteilung des Senats
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
Die Stadtbürgerschaft hat in ihrer 24. Sitzung am 29. September 1977 folgende Anträge (Entschließungen) zur Beratung und Berichterstattung an die Deputation für Bau und Raumordnung überwiesen:
1. Antrag (Entschließung) der Fraktion der CDU vom 1. März 1977 (Drs. 9/240 S): Privatisierung stadteigener Wohnungen zugunsten der Mieter.
Die Deputation für Bau und Raumordnung hat darüber einen Bericht am 25. August 1977 beschlossen. Der Senat hat sich dem Bericht angeschlossen und die Stadtbürgerschaft um Kenntnisnahme gebeten (Drs. 9/315 S). Die Stadtbürgerschaft hat am 29. September 1977 Kenntnis genommen.
2. Antrag (Entschließung) der Fraktion der CDU vom 28. September 1977 (Drs. 9/324 S): Privatisierung stadteigener Wohnungen zugunsten der Mieter — Grundsätze zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
3. Antrag (Entschließung) der Fraktion der SPD vom 28, September 1977 (Drs. 9/325 S): Privatisierung öffentlich geförderter Wohnungen zugunsten der Mieter.
Die Deputation für Bau und Raumordnung hat den nachstehenden Bericht am 26. Januar 1978 beschlossen.
Der Senat schließt sich diesem Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft um Kenntnisnahme.
Bericht
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen I. Zum Antrag zu 1. (Drs. 9/240 S; dazu Drs. 9/315 S)
Die Deputation für Bau und Raumordnung hat zur Privatisierung von mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnungen bereits aus Anlaß der Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Fraktion der CDU zu 1. am 25. August 1977 einen Bericht beschlossen. Der Senat hat sich dem Bericht angeschlossen und die Stadtbürgerschaft um Kenntnisnahme gebeten. Die Stadtbürgerschaft hat von diesem Bericht am 28. September 1977 Kenntnis genommen (vgl. Bremische Bürgerschaft — Stadtbürgerschaft — Drs. 9/315 S). Auf diesen Bericht verweist die Deputation für Bau und Raumordnung insoweit, als es sich darin unter Ziff. I um die „Privatisierung von Mietwohnungen städtischer Gebäude" handelt.
In Ziffer II. des Berichts wird zur „Privatisierung sonstiger Wohnungen" folgendes ausgeführt:
„Generell wird die Privatisierung positiv gesehen, weil hierin eine Möglichkeit zur Vermögensbildung speziell auch in Arbeitnehmerhand liegen kann. Deshalb begünstigten schon die bisherigen Verwaltungsvorschriften des Senators für das Bauwesen die Privatisierung von Sozialwohnungen, vor allem zugunsten der bisherigen Mieter, z. B. durch Übertragung von Wohnungsbauförderungsmitteln.