das Wasserwirtschaf tsamt
die Kataster- und Vermessungsverwaltung
der Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr
das Hafenbauamt — Luftfahrtbehörde —
der Senator für Wirtschaft und Außenhandel
der Senator für Finanzen
das Liegenschaftsamt
die Bremische Evangelische Kirche
die Architektenkammer Bremen
die Handelskammer Bremen
die Handwerkskammer Bremen
die Wirtschaftskammer Bremen
die Nordwestdeutsche Kraftwerke AG
das Überlandwerk Nord-Hannover
die Bremer Straßenbahn AG
die Stadtwerke Bremen AG
die Bremer Parkplatz GmbH
der Landesverband der Kleingärtner, Kleinsiedler und Gartenheimer für Bremen und Umgebung e. V.
Die Deputation für Bau und Raumordnung hatte am 16. Dezember 1977 die Auslegung des Planentwurfes zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes — Hoh- weg — gemäß § 2 Abs. 6 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Änderungsplanes mit Erläuterungsbericht hat in der Zeit vom 9. Februar bis 9. März 1978 im Stadtplanungsamt öffentlich ausgelegen.
Interessenten hatten Gelegenheit, von dem Entwurf des Änderungsplanes mit Erläuterungsbericht in der Zeit vom 19. Januar bis 2. Februar 1978 im Amt für Beiratsangelegenheiten West Kenntnis zu nehmen.
Anläßlich der öffentlichen Auslegung des Planes sind keine Schreiben mit Bedenken und Anregungen eingegangen.
Am 1. Januar 1977 ist das novellierte Bundesbaugesetz in der Fassung vom 18. August 1976 in Kraft getreten. Die nach den Überleitungsvorschriften des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes (Artikel 3 § 1 Absätze 1 und 2 BBauG) vorgeschriebene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung ist durch vorangegangene öffentliche Beiratssitzung zu den diesen Bereich betreffenden verbindlichen Bauleitplänen als erfüllt anzusehen.
Die Deputation für Bau und Raumordnung bittet den Senat und die Stadtbürgerschaft, den Plan zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes — Hohweg — zu beschließen.
(%
Seifriz Meyer
Vorsitzer Sprecher
Erläuterungsbericht zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes — Hohweg — I. Anlaß der Planaufstellung
Der Flächennutzungsplan 1967 für die Stadtgemeinde Bremen wurde am 28. Juni 1967 von der Stadtbürgerschaft beschlossen und am 19. Juni 1967 öffentlich bekanntgemacht.
Im Bereich des Ortsteiles Hohweg haben sich die Bedingungen für die städtebauliche Ordnung seit Jahren geändert. Der aufgetretene Bedarf an gewerblicher Baufläche sowie an Sport- und Kleingartenflächen ist mit der bisherigen Darstellung von gemischter Baufläche planungsrechtlich nicht zu sichern.
Durch die mit der Änderung beabsichtigte Darstellung soll den Anforderungen an Naherholung und Kleingärten für die angrenzende Wohnbevölkerung Rechnung getragen werden.
Ferner soll durch die Darstellung von gewerblicher Baufläche eine Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes in der Nähe der Wohngebiete geschaffen werden.
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