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29.5.1978 - 1979 Drucksache 9/421 - Mitteilung des Senats
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das Wasserwirtschaf tsamt

die Kataster- und Vermessungsverwaltung

der Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr

das Hafenbauamt Luftfahrtbehörde

der Senator für Wirtschaft und Außenhandel

der Senator für Finanzen

das Liegenschaftsamt

die Bremische Evangelische Kirche

die Architektenkammer Bremen

die Handelskammer Bremen

die Handwerkskammer Bremen

die Wirtschaftskammer Bremen

die Nordwestdeutsche Kraftwerke AG

das Überlandwerk Nord-Hannover

die Bremer Straßenbahn AG

die Stadtwerke Bremen AG

die Bremer Parkplatz GmbH

der Landesverband der Kleingärtner, Kleinsiedler und Gartenheimer für Bremen und Umgebung e. V.

Die Deputation für Bau und Raumordnung hatte am 16. Dezember 1977 die Aus­legung des Planentwurfes zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Hoh- weg gemäß § 2 Abs. 6 BBauG beschlossen.

Der Entwurf des Änderungsplanes mit Erläuterungsbericht hat in der Zeit vom 9. Februar bis 9. März 1978 im Stadtplanungsamt öffentlich ausgelegen.

Interessenten hatten Gelegenheit, von dem Entwurf des Änderungsplanes mit Erläuterungsbericht in der Zeit vom 19. Januar bis 2. Februar 1978 im Amt für Beiratsangelegenheiten West Kenntnis zu nehmen.

Anläßlich der öffentlichen Auslegung des Planes sind keine Schreiben mit Be­denken und Anregungen eingegangen.

Am 1. Januar 1977 ist das novellierte Bundesbaugesetz in der Fassung vom 18. August 1976 in Kraft getreten. Die nach den Überleitungsvorschriften des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes (Artikel 3 § 1 Absätze 1 und 2 BBauG) vorgeschriebene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung ist durch vorangegangene öffentliche Beiratssitzung zu den diesen Bereich betreffenden verbindlichen Bauleitplänen als erfüllt anzusehen.

Die Deputation für Bau und Raumordnung bittet den Senat und die Stadtbürger­schaft, den Plan zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Hohweg zu beschließen.

(%

Seifriz Meyer

Vorsitzer Sprecher

Erläuterungsbericht zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Hohweg I. Anlaß der Planaufstellung

Der Flächennutzungsplan 1967 für die Stadtgemeinde Bremen wurde am 28. Juni 1967 von der Stadtbürgerschaft beschlossen und am 19. Juni 1967 öffentlich be­kanntgemacht.

Im Bereich des Ortsteiles Hohweg haben sich die Bedingungen für die städte­bauliche Ordnung seit Jahren geändert. Der aufgetretene Bedarf an gewerblicher Baufläche sowie an Sport- und Kleingartenflächen ist mit der bisherigen Darstel­lung von gemischter Baufläche planungsrechtlich nicht zu sichern.

Durch die mit der Änderung beabsichtigte Darstellung soll den Anforderungen an Naherholung und Kleingärten für die angrenzende Wohnbevölkerung Rech­nung getragen werden.

Ferner soll durch die Darstellung von gewerblicher Baufläche eine Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes in der Nähe der Wohngebiete geschaffen werden.

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