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19.11.1974 - 1975 Drucksache 8/801
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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT

Stadtbürgerschaft 8. Wahlperiode

Drucksache 8 1 801 S

19 . 11.74

Mitteilung des Senats

Bebauungsplan für ein Gebiet zwischen Arberger Heerstraße (beiderseits zwischen den Hausnummern 29 und 43), Fischkamp (zum Teil beiderseits), einschließlich der Anschlüsse Sollingstraße, Colshornstraße, Harmstraße, Harzer Straße und Ortwisch sowie einschließlich Anschluß Funkschneise

Bebauungsplan 1039

Als Grundlage einer städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird ein Bebauungsplan vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Raumordnung hat hierzu am 17. Oktober 1974 den in der Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Der Senat schließt sich diesem Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, die Bedenken und Anregungen in der empfohlenen Art zu behandeln und den Bebau­ungsplan mit Deckblatt für ein Gebiet zwischen Arberger Heerstraße (beiderseits zwischen den Hausnummern 29 und 43), Fischkamp (zum Teil beiderseits), ein­schließlich der Anschlüsse Sollingstraße, Colshornstraße, Harmstraße, Harzer Straße und Ortwisch sowie einschließlich Anschluß Funkschneise zu beschließen mit der Maßgabe, daß eine Entschädigung nach den Grundsätzen des Bundesbau­gesetzes zu gewähren ist, sofern sich für einzelne Grundstücke Nutzungs­beschränkungen ergeben, die sich als Enteignung im Sinne des Artikels 14 Grund­gesetz darstellen. Grundstücke, die infolge Festsetzung des Planes nicht mehr bebaut werden dürfen, obwohl dies früher der Fall war, sind auf Antrag der Eigentümer von der Stadtgemeinde Bremen nach den Grundsätzen des Bundes­baugesetzes zu übernehmen.

Bericht der Deputation für Bau und Raumordnung

Für ein Gebiet zwischen Arberger Heerstraße (beiderseits zwischen den Haus­nummern 29 und 43), Fischkamp (zum Teil beiderseits), einschließlich der An­schlüsse Sollingstraße, Colshornstraße, Harmstraße, Flarzer Straße und Ortwisch sowie einschließlich Anschluß Funkschneise wurde vom Stadtplanungsamt ein Bebauungsplan aufgestellt, der hier vorgelegt wird.

Die beigefügte Begründung erläutert den Plan, auf ihren Inhalt darf verwiesen werden.

Gemäß § 2 Absatz 5 Bundesbaugesetz (BBauG) sind folgende Behörden und Stel­len als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Planes beteiligt wor­den:

die Oberpostdirektion Bremen der Senator für Inneres das Stadt- und Polizeiamt Bremen die Feuerwehr Bremen das Ortsamt Hemelingen

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