bremische Bürgerschaft
Stadtbürgerschaft 8. Wahlperiode
Drucksache 8 / 277 s
29 . 08 . 72
Mitteilung des Senats
Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 1973 und 1974
Die Schöffen werden von den bei den Amtsgerichten gebildeten Wahlausschüssen aus Vorschlagslisten gewählt, die von der Gemeinde aufgestellt werden. Für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (§§ 36, 42 Gerichtsverfassungsgesetz).
Der Senat überreicht anliegend der Bürgerschaft die Vorschlagslisten ‘ für die Amtsgerichtsbezirke Bremen und Bremen-Blumenthal in 7 Stücken mit der Bitte, den Vorschlägen zuzustimmen.
Um sicherzustellen, daß die neuen Schöffen den Gerichten mit Beginn des Jahres 1973 zur Verfügung stehen, bittet der Senat die Bürgerschaft, die Angelegenheit in ihrer ersten Arbeitssitzung nach den Parlamentsferien am 20. September 1972 zu behandeln.
* Die Vorschlagslisten liegen bei der Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft zur Einsichtnahme aus.
Carl SchUnemann Bremen