Millionen DM
Neubau eines Dienstgebäudes für die Dienststelle des
Senators für das Bildungswesen . 0,67
Sanierung der Städtischen Nervenklinik . 0,66
Verlegung der kleinen Wümme . 0,65
Bau eines Sport- und Umkleidungsgebäudes Findorff .... 0,63
Neubau Sonderschule an der Beneckendorl'fallee . 0,61
Neubau Schule Borchshöhe . 0,58
Bezirkssportanlage Gröpelingen. 0,55
Kosten des Grunderwerbs für Zwecke der
Wirtschaftsförderung . 0,52
Neubau Stadtteilbücherei Lesum . 0,52
Errichtung eines neuen Werkstättengebäudes mit Verwaltungstrakt für den Martinshof . 0,51
Schule Rockwinkel, Neubau einer Turnhalle und Umbau
der Heizungsanlage . 0,50
Anlage von Unterkunftsräumen, Lagerschuppen und
Geräteräumen für das Gartenbauamt . 0,49
Erweiterungsbau des Kippenberg-Gymnasiums . 0,45
Umgestaltung der Bürgerweide . 0,45
Neubau Schule an der Hermannsburg . 0,44
Neubau Berufsschule für den Großhandel, Außenhandel
und Verkehr mit Höherer Wirtschaftsfachschule . 0,43
Wiederherstellung der Kaje des Vegesacker Hafens. 0,41
Ausbau des Lloyd-Tunnels . 0,39
Neubau eines Jugendwohnheimes in Bremen-Nord . 0,38
Neubau eines Kindertagesheimes im Leher Feld . 0,37
Neubau Berufsschule für das Bau- und Holzgewerbe und
Lehrbaustelle . 0,36
Neubau des Stadtentwässerungsbezirks IV in Huchting . . 0,36
Neubau Sonderschule für körperbehinderte Kinder . 0,36
Neubau Fachschule für Sozialberufe . 0,34
Neubau eines Kindertagesheimes in Hemelingen . 0,33
Neuanlage Waldfriedhof Blumenthal . 0,32
Erweiterungsbau Schule Schönebeck . 0,32
Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des
Küstenschutzes . 0,30.
Der Rest verteilt sich über den gesamten Haushalt.
IV. Bindungsermächtigungen und Vorgriffe
18 Zum ordentlichen Haushalt für das Rj. 1966 hat die Finanzdeputation auf
Grund von § 9 Absatz 2 Haushaltsgesetz 1966 der Übernahme von Verbindlichkeiten bei HSt. G 714/410 „Beschaffung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten für die Müllabfuhr" bis zum Betrage von 1 477 000 DM zugestimmt. Im Rj. 1966 sind bereits Zahlungen in Höhe von 1 196 831 DM geleistet worden; sie sind in der Rechnung als Vorgriff auf das Rj. 1967 nachgewiesen.
Wie in den Vorjahren enthielt auch der außerordentliche Haushalt für das Rj. 1966 zahlreiche Bindungsermächtigungen. Diese gestatten der Verwaltung, über die Ansätze des Haushaltsplanes hinaus rechtliche Verpflichtungen einzugehen (§§ 8 Absatz 2 und 45 b RHO), die erst nach Abschluß des Rechnungsjahres zu erfüllen sind. Da Bindungsermächtigungen im laufenden Rechnungsjahr keine Kassenmittel beanspruchen, finden sie in der Haushaltsrechnung keinen Niederschlag.
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