Heft 
25.06.1968 - Nr. 1 Bericht des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen
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Millionen DM

Neubau eines Dienstgebäudes für die Dienststelle des

Senators für das Bildungswesen . 0,67

Sanierung der Städtischen Nervenklinik . 0,66

Verlegung der kleinen Wümme . 0,65

Bau eines Sport- und Umkleidungsgebäudes Findorff .... 0,63

Neubau Sonderschule an der Beneckendorl'fallee . 0,61

Neubau Schule Borchshöhe . 0,58

Bezirkssportanlage Gröpelingen. 0,55

Kosten des Grunderwerbs für Zwecke der

Wirtschaftsförderung . 0,52

Neubau Stadtteilbücherei Lesum . 0,52

Errichtung eines neuen Werkstättengebäudes mit Verwal­tungstrakt für den Martinshof . 0,51

Schule Rockwinkel, Neubau einer Turnhalle und Umbau

der Heizungsanlage . 0,50

Anlage von Unterkunftsräumen, Lagerschuppen und

Geräteräumen für das Gartenbauamt . 0,49

Erweiterungsbau des Kippenberg-Gymnasiums . 0,45

Umgestaltung der Bürgerweide . 0,45

Neubau Schule an der Hermannsburg . 0,44

Neubau Berufsschule für den Großhandel, Außenhandel

und Verkehr mit Höherer Wirtschaftsfachschule . 0,43

Wiederherstellung der Kaje des Vegesacker Hafens. 0,41

Ausbau des Lloyd-Tunnels . 0,39

Neubau eines Jugendwohnheimes in Bremen-Nord . 0,38

Neubau eines Kindertagesheimes im Leher Feld . 0,37

Neubau Berufsschule für das Bau- und Holzgewerbe und

Lehrbaustelle . 0,36

Neubau des Stadtentwässerungsbezirks IV in Huchting . . 0,36

Neubau Sonderschule für körperbehinderte Kinder . 0,36

Neubau Fachschule für Sozialberufe . 0,34

Neubau eines Kindertagesheimes in Hemelingen . 0,33

Neuanlage Waldfriedhof Blumenthal . 0,32

Erweiterungsbau Schule Schönebeck . 0,32

Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des

Küstenschutzes . 0,30.

Der Rest verteilt sich über den gesamten Haushalt.

IV. Bindungsermächtigungen und Vorgriffe

18 Zum ordentlichen Haushalt für das Rj. 1966 hat die Finanzdeputation auf

Grund von § 9 Absatz 2 Haushaltsgesetz 1966 der Übernahme von Verbindlich­keiten bei HSt. G 714/410Beschaffung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten für die Müllabfuhr" bis zum Betrage von 1 477 000 DM zugestimmt. Im Rj. 1966 sind bereits Zahlungen in Höhe von 1 196 831 DM geleistet worden; sie sind in der Rechnung als Vorgriff auf das Rj. 1967 nachgewiesen.

Wie in den Vorjahren enthielt auch der außerordentliche Haushalt für das Rj. 1966 zahlreiche Bindungsermächtigungen. Diese gestatten der Verwal­tung, über die Ansätze des Haushaltsplanes hinaus rechtliche Verpflichtungen einzugehen (§§ 8 Absatz 2 und 45 b RHO), die erst nach Abschluß des Rech­nungsjahres zu erfüllen sind. Da Bindungsermächtigungen im laufenden Rech­nungsjahr keine Kassenmittel beanspruchen, finden sie in der Haushaltsrechnung keinen Niederschlag.

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