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13.5.1969 - 1971 Nr. 108 - Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft
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Bremische Bürgerschaft

Stadtbürgerschaft

7. Wahlperiode

Drucksachenabteilung I

Mitteilungen und Antworten des Senats

Nr. 108

Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft

vom 13. Mai 1969

Bebauungsplan für eine Straße (Im Holter Feld) zwischen der Sebaldsbrücker Heerstraße und der Ludwig-Roselius-Allee

Bebauungsplan 715

Als Grundlage einer städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird ein Bebauungs­plan vorgelegt.

Die Deputation für das Bauwesen hat hierzu am 20. Dezember 1968 den in der Anlage beigefügten Be­richt erstattet.

Der Senat schließt sich diesem Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, die Bedenken und Anregungen in der empfohlenen Art zu behandeln und den Be­bauungsplan für eine Straße (Im Holter Feld) zwischen der Selbaldsbrücker Heerstraße und der Ludwig-Rose­

lius-Allee zu beschließen mit der Maßgabe, daß eine Entschädigung nach den Grundsätzen des Bundesbau­gesetzes zu gewähren ist, sofern sich für einzelne Grundstücke Nutzungsbeschränkungen ergeben, die sich als Enteignung im Sinne des Artikels 14 Grund­gesetz darstellen.

Grundstücke, die infolge Festsetzung des Planes nicht, mehr bebaut werden dürfen, obwohl dies früher der Fall war, sind auf Antrag der Eigentümer von der Stadtgemeinde Bremen nach den Grundsätzen des Bun­desbaugesetzes zu übernehmen.

Bericht der Deputation für das Bauwesen

Für eine Straße (Im Holter Feld) zwischen der Se­baldsbrücker Heerstraße und der Ludwig-Roselius-Al­lee wurde vom Stadtplanungsamt gemäß Beschluß der Deputation für das Bauwesen vom 15. März 1968 ein Bebauungsplan aufgestellt, der hier vorgelegt wird.

Die beigefügte Begründung erläutert den Plan, auf ihren Inhalt darf verwiesen werden.

Gemäß § 2 Absatz 5 Bundesbaugesetz (BBauG) sind folgende Behörden und Stellen als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Planes beteiligt wor­den:

die Oberpostdirektion Bremen

die Handelskammer Bremen

die Handwerkskammer Bremen

die Landwirtschaftskammer Bremen

der Senator für die Finanzen

der Senator für Inneres

der Senator für das Bildungswesen

der Senator für das Gesundheitswesen

der Senator für Wohlfahrt und Jugend

der Senator für das Bauwesen — Zivilschutz —

der Senator für das Bauwesen —Straßenbaudirektion—

der Senator für Wirtschaft und Außenhandel

der Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr

das Stadt- und Polizeiamt

das Ortsamt Hemelingen

das Stadtplanungsamt — Liegenschaftsverwaltung —

das Amt für Straßen- und Brückenbau

das Amt für Stadtentwässerung und Stadtreinigung

das Bauaufsichtsamt

das Amt für Wohnung und Siedlung

die Kataster- und Vermessungsverwaltung

das Hafenbauamt — Luftamt —

das Gartenbauamt

das Wasserwirtschaftsamt

die Feuerwehr Bremen

das Femmeldetechnische Amt der Stadt Bremen die Bremer Straßenbahn AG dei Stadtwerke Bremen AG

der Bremische Deichverband am rechten Weserufer der Landesverband der Kleingärtner, Kleinsiedler und Gartenheimer für Bremen und Umgebung e. V.

Nach Klärung bestimmter Fragen hatten die genann­ten Träger öffentlicher Belange gegen den Plan keine Bedenken.

Die Deputation für das Bauwesen hatte ebenfalls am 15. März 1968 die Auslegung des Planes gemäß § 2 Absatz 6 BBauG beschlossen.

Nach Umlauf bei der „Senatskommission zur Vorbe­reitung für die Festlegung von Fluchtlinien- und ähn­lichen Plänen" hat der Plan nebst Begründung im Stadt­planungsamt vom 5. bis 18. Juni 1968 und vom 24. Juni

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