Bremische Bürgerschaft
Stadtbürgerschaft
7. Wahlperiode
Drucksachenabteilung I
Mitteilungen und Antworten des Senats
Nr. 108
Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft
vom 13. Mai 1969
Bebauungsplan für eine Straße (Im Holter Feld) zwischen der Sebaldsbrücker Heerstraße und der Ludwig-Roselius-Allee
Bebauungsplan 715
Als Grundlage einer städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird ein Bebauungsplan vorgelegt.
Die Deputation für das Bauwesen hat hierzu am 20. Dezember 1968 den in der Anlage beigefügten Bericht erstattet.
Der Senat schließt sich diesem Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, die Bedenken und Anregungen in der empfohlenen Art zu behandeln und den Bebauungsplan für eine Straße (Im Holter Feld) zwischen der Selbaldsbrücker Heerstraße und der Ludwig-Rose
lius-Allee zu beschließen mit der Maßgabe, daß eine Entschädigung nach den Grundsätzen des Bundesbaugesetzes zu gewähren ist, sofern sich für einzelne Grundstücke Nutzungsbeschränkungen ergeben, die sich als Enteignung im Sinne des Artikels 14 Grundgesetz darstellen.
Grundstücke, die infolge Festsetzung des Planes nicht, mehr bebaut werden dürfen, obwohl dies früher der Fall war, sind auf Antrag der Eigentümer von der Stadtgemeinde Bremen nach den Grundsätzen des Bundesbaugesetzes zu übernehmen.
Bericht der Deputation für das Bauwesen
Für eine Straße (Im Holter Feld) zwischen der Sebaldsbrücker Heerstraße und der Ludwig-Roselius-Allee wurde vom Stadtplanungsamt gemäß Beschluß der Deputation für das Bauwesen vom 15. März 1968 ein Bebauungsplan aufgestellt, der hier vorgelegt wird.
Die beigefügte Begründung erläutert den Plan, auf ihren Inhalt darf verwiesen werden.
Gemäß § 2 Absatz 5 Bundesbaugesetz (BBauG) sind folgende Behörden und Stellen als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Planes beteiligt worden:
die Oberpostdirektion Bremen
die Handelskammer Bremen
die Handwerkskammer Bremen
die Landwirtschaftskammer Bremen
der Senator für die Finanzen
der Senator für Inneres
der Senator für das Bildungswesen
der Senator für das Gesundheitswesen
der Senator für Wohlfahrt und Jugend
der Senator für das Bauwesen — Zivilschutz —
der Senator für das Bauwesen —Straßenbaudirektion—
der Senator für Wirtschaft und Außenhandel
der Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr
das Stadt- und Polizeiamt
das Ortsamt Hemelingen
das Stadtplanungsamt — Liegenschaftsverwaltung —
das Amt für Straßen- und Brückenbau
das Amt für Stadtentwässerung und Stadtreinigung
das Bauaufsichtsamt
das Amt für Wohnung und Siedlung
die Kataster- und Vermessungsverwaltung
das Hafenbauamt — Luftamt —
das Gartenbauamt
das Wasserwirtschaftsamt
die Feuerwehr Bremen
das Femmeldetechnische Amt der Stadt Bremen die Bremer Straßenbahn AG dei Stadtwerke Bremen AG
der Bremische Deichverband am rechten Weserufer der Landesverband der Kleingärtner, Kleinsiedler und Gartenheimer für Bremen und Umgebung e. V.
Nach Klärung bestimmter Fragen hatten die genannten Träger öffentlicher Belange gegen den Plan keine Bedenken.
Die Deputation für das Bauwesen hatte ebenfalls am 15. März 1968 die Auslegung des Planes gemäß § 2 Absatz 6 BBauG beschlossen.
Nach Umlauf bei der „Senatskommission zur Vorbereitung für die Festlegung von Fluchtlinien- und ähnlichen Plänen" hat der Plan nebst Begründung im Stadtplanungsamt vom 5. bis 18. Juni 1968 und vom 24. Juni
— 1 —