Bremische Bürgerschaft
Stadtbürgerschaft
7. Wahlperiode
Drucksachenabteilung I
Mitteilungen und Antworten des Senats
Nr. 29
Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft
vom 6. Februar 1968
Bebauungsplan für ein Gebiet zwischen Kattenturmer Heerstraße, Hermann-Köhl-Straße, Kohlhöfenerweg und Krimpelweg
Bebauungsplan Nr. 687
Als Grundlage einer städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird ein Bebauungsplan vorgelegt.
Die Deputation für das Bauwesen hat hierzu am 24. November 1967 den in der Anlage beigefügten Bericht erstattet.
Der Senat schließt sich diesem Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, die Bedenken und Anregungen in der empfohlenen Art zu behandeln und den Bebauungsplan mit Deckblatt für ein Gebiet zwischen Katten
turmer Heerstraße, Hermann-Köhl-Straße, Kohlhöfenerweg und Krimpelweg zu beschließen mit der Maßgabe, daß eine Entsdiädigung nach den Grundsätzen des Bundesbaugesetzes zu gewähren ist, sofern sich für einzelne Grundstücke Nutzungsbeschränkungen ergeben, die sich als Enteignung im Sinne des Artikels 14 Grundgesetz darstellen. Grundstücke, die infolge Festsetzung des Planes nicht mehr bebaut werden dürfen, obwohl dies früher der Fall war, sind auf Antrag der Eigentümer von der Stadtgemeinde Bremen nach den Grundsätzen des Bundesbaugesetzes zu übernehmen.
Bericht der Deputation für das Bauwesen
Für ein Gebiet zwischen Kattenturmer Heerstraße, Hermann-Köhl-Straße, Kohlhöfenerweg und Krimpelweg wurde vom Stadtplanungsamt gemäß Beschluß der Deputation für das Bauwesen vom 15. März 1967 ein Bebauungsplan aufgestellt, der hier vorgelegt wird.
Die beigefügte Begründung erläutert den Plan, auf ihren Inhalt darf verwiesen werden.
Gemäß § 2 Absatz 5 Bundesbaugesetz (BBauG) sind folgende Behörden und Stellen als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Planes beteiligt worden:
die Oberpostdirektion Bremen die Handelskammer Bremen die Handwerkskammer Bremen der Senator für die Finanzen der Senator für Inneres
der Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr
der Senator für Wohlfahrt und Jugend
der Senator für das Gesundheitswesen
der Senator für das Bauwesen — Zivilschutz —
der Senator für das Bauwesen — Straßenbaudirektion
das Amt für Straßen- und Brückenbau
das Amt für Stadtentwässerung und Stadtreinigung
das Bauaufsichtsamt
das Wasserwirtschaftsamt
das Amt für Wohnung und Siedlung
das Fernmeldetechnische Amt der Stadt Bremen
das Stadt- und Polizeiamt
das Ortsamt Obervieland
die Feuerwehr Bremen
die Kataster- und Vermessungsverwaltung
das Hafenbauamt — Luftamt —
das Gartenbauamt
die Flughafen Bremen GmbH
der Bremische Deichverband am linken Weserufer
die Stadtwerke Bremen AG
die Bremer Straßenbahn AG.
Nach Klärung bestimmter Fragen hatten die genannten Träger öffentlicher Belange gegen den Plan keine Bedenken.
Die Deputation für das Bauwesen hatte ebenfalls am 15. März 1967 die Auslegung des Planes gemäß § 2 Absatz 6 BBauG beschlossen.
Nach Umlauf bei der „Senatskommission zur Vorbereitung für die Festlegung von Fluchtlinien- und ähnlichen Plänen" hat der Plan nebst Begründung im