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6.2.1968 - 1971 Nr. 29 - Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft
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Bremische Bürgerschaft

Stadtbürgerschaft

7. Wahlperiode

Drucksachenabteilung I

Mitteilungen und Antworten des Senats

Nr. 29

Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft

vom 6. Februar 1968

Bebauungsplan für ein Gebiet zwischen Kattenturmer Heerstraße, Hermann-Köhl-Straße, Kohlhöfenerweg und Krimpelweg

Bebauungsplan Nr. 687

Als Grundlage einer städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird ein Bebau­ungsplan vorgelegt.

Die Deputation für das Bauwesen hat hierzu am 24. November 1967 den in der Anlage beigefügten Be­richt erstattet.

Der Senat schließt sich diesem Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, die Bedenken und Anregungen in der empfohlenen Art zu behandeln und den Bebau­ungsplan mit Deckblatt für ein Gebiet zwischen Katten­

turmer Heerstraße, Hermann-Köhl-Straße, Kohlhöfener­weg und Krimpelweg zu beschließen mit der Maßgabe, daß eine Entsdiädigung nach den Grundsätzen des Bundesbaugesetzes zu gewähren ist, sofern sich für ein­zelne Grundstücke Nutzungsbeschränkungen ergeben, die sich als Enteignung im Sinne des Artikels 14 Grund­gesetz darstellen. Grundstücke, die infolge Festsetzung des Planes nicht mehr bebaut werden dürfen, obwohl dies früher der Fall war, sind auf Antrag der Eigen­tümer von der Stadtgemeinde Bremen nach den Grund­sätzen des Bundesbaugesetzes zu übernehmen.

Bericht der Deputation für das Bauwesen

Für ein Gebiet zwischen Kattenturmer Heerstraße, Hermann-Köhl-Straße, Kohlhöfenerweg und Krimpel­weg wurde vom Stadtplanungsamt gemäß Beschluß der Deputation für das Bauwesen vom 15. März 1967 ein Bebauungsplan aufgestellt, der hier vorgelegt wird.

Die beigefügte Begründung erläutert den Plan, auf ihren Inhalt darf verwiesen werden.

Gemäß § 2 Absatz 5 Bundesbaugesetz (BBauG) sind folgende Behörden und Stellen als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Planes beteiligt wor­den:

die Oberpostdirektion Bremen die Handelskammer Bremen die Handwerkskammer Bremen der Senator für die Finanzen der Senator für Inneres

der Senator für Häfen, Schiffahrt und Verkehr

der Senator für Wohlfahrt und Jugend

der Senator für das Gesundheitswesen

der Senator für das Bauwesen — Zivilschutz —

der Senator für das Bauwesen — Straßenbaudirektion

das Amt für Straßen- und Brückenbau

das Amt für Stadtentwässerung und Stadtreinigung

das Bauaufsichtsamt

das Wasserwirtschaftsamt

das Amt für Wohnung und Siedlung

das Fernmeldetechnische Amt der Stadt Bremen

das Stadt- und Polizeiamt

das Ortsamt Obervieland

die Feuerwehr Bremen

die Kataster- und Vermessungsverwaltung

das Hafenbauamt — Luftamt —

das Gartenbauamt

die Flughafen Bremen GmbH

der Bremische Deichverband am linken Weserufer

die Stadtwerke Bremen AG

die Bremer Straßenbahn AG.

Nach Klärung bestimmter Fragen hatten die genann­ten Träger öffentlicher Belange gegen den Plan keine Bedenken.

Die Deputation für das Bauwesen hatte ebenfalls am 15. März 1967 die Auslegung des Planes gemäß § 2 Absatz 6 BBauG beschlossen.

Nach Umlauf bei der „Senatskommission zur Vor­bereitung für die Festlegung von Fluchtlinien- und ähnlichen Plänen" hat der Plan nebst Begründung im