Bremische Bürgerschaft
Stadtbürgerschaft
6. Wahlperiode
Drucksachenabteilung I
Mitteilungen und Antworten des Senats
Nr. 128
Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft
vom 11. Januar 1966
Bebauungsplan für ein Gebiet zwischen Ludwig-Roselius-Allee, Vahrer Straße und Wilhelm-Wolters-Straße bis Hausnummer 60 (gerade Nummern)
Bebauungsplan Nr. 523
Als Grundlage einer städtebaulichen Ordnung für das genannte Gebiet wird ein Bebauungsplan vorgelegt.
Die Deputation für das Bauwesen hat hierzu am 25. November 1965 den in der Anlage beigefügten Bericht erstattet.
Der Senat schließt sich diesem Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan mit Deckblatt für ein Gebiet zwischen Ludwig-Roselius-Allee, Vahrer Straße und Wilhelm-Wolters-Straße bis Haus
nummer 60 (gerade Nummern) zu beschließen mit der Maßgabe, daß eine Entschädigung nach den Grundsätzen des Bundesbaugesetzes gewährt wird, sofern sich für Grundstücke Nutzungsbeschränkungen ergeben, die sich als Enteignung im Sinne des Artikels 14 Grundgesetz darstellen. Grundstücke, die infolge Festsetzung des Planes nicht mehr bebaut werden dürfen, obwohl dies früher der Fall war, sind auf Antrag der Eigentümer von der Stadtgemeinde Bremen nach den Grundsätzen des Bundesbaugesetzes zu übernehmen.
Bericht der Deputation für das Bauwesen
Am 6. November 1964 hat die Deputation für das Bauwesen die Verwaltung beauftragt, für ein Gebiet zwischen Ludwig-Roselius-Allee, Vahrer Straße und Wilhelm-Wolters-Straße bis Hausnummer 60 (gerade Nummern) den Entwurf eines Bebauungsplanes vorzulegen.
Vom Stadtplanungsamt wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, der hier vorgelegt wird. Die beigefügte Begründung erläutert den Plan, auf ihren Inhalt darf verwiesen werden.
Gemäß § 2 Absatz 5 Bundesbaugesetz (BBauG) sind folgende Behörden und Stellen als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Planes beteiligt worden:
die Oberfinanzdirektion Bremen
die Oberpostdirektion Bremen
die Handelskammer Bremen
die Handwerkskammer Bremen
die Bremer Straßenbahn AG
die Stadtwerke Bremen AG
der Senator für die Finanzen
der Senator für Wirtschaft und Außenhandel
der Senator für Inneres
das Ortsamt Hemelingen
das Stadt- und Polizeiamt der Senator für Wohlfahrt und Jugend das Hafenbauamt — Luftamt — die Kataster- und Vermessungsverwaltung der Senator für das Bauwesen — Baulicher Luftschutz ■—
das Amt für Straßen- und Brückenbau
das Amt für Stadtentwässerung und Stadtreinigung
das Bauaufsichtsamt
das Amt für Wohnung und Siedlung
das Wasserwirtschaftsamt
das Fernmeldetechnische Amt
das Gartenbauamt.
Die Deputation für das Bauwesen hat am 15. Januar 1965 dem Inhalt des Bebauungsplanes zugestimmt.
Daraufhin hat der Plan nach vorherigem Umlauf bei der Senatskommission zur Vorbereitung für die Festlegung von Fluchtlinien- und ähnlichen Plänen öffentlich ausgelegen, und zwar im Stadtplanungsamt vom 1. bis 15. April 1965 und im Ortsamt Hemelingen vom 22. April bis 6. Mai 1965.
Anläßlich der öffentlichen Auslegung sind folgende Bedenken und Anregungen vorgebracht worden: