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11.1.1966 Nr. 128 Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft
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Bremische Bürgerschaft

Stadtbürgerschaft

6. Wahlperiode

Drucksachenabteilung I

Mitteilungen und Antworten des Senats

Nr. 128

Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft

vom 11. Januar 1966

Bebauungsplan für ein Gebiet zwischen Ludwig-Roselius-Allee, Vahrer Straße und Wilhelm-Wolters-Straße bis Hausnummer 60 (gerade Nummern)

Bebauungsplan Nr. 523

Als Grundlage einer städtebaulichen Ordnung für das genannte Gebiet wird ein Bebauungsplan vor­gelegt.

Die Deputation für das Bauwesen hat hierzu am 25. November 1965 den in der Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Der Senat schließt sich diesem Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan mit Deck­blatt für ein Gebiet zwischen Ludwig-Roselius-Allee, Vahrer Straße und Wilhelm-Wolters-Straße bis Haus­

nummer 60 (gerade Nummern) zu beschließen mit der Maßgabe, daß eine Entschädigung nach den Grund­sätzen des Bundesbaugesetzes gewährt wird, sofern sich für Grundstücke Nutzungsbeschränkungen ergeben, die sich als Enteignung im Sinne des Artikels 14 Grund­gesetz darstellen. Grundstücke, die infolge Festsetzung des Planes nicht mehr bebaut werden dürfen, obwohl dies früher der Fall war, sind auf Antrag der Eigen­tümer von der Stadtgemeinde Bremen nach den Grund­sätzen des Bundesbaugesetzes zu übernehmen.

Bericht der Deputation für das Bauwesen

Am 6. November 1964 hat die Deputation für das Bauwesen die Verwaltung beauftragt, für ein Gebiet zwischen Ludwig-Roselius-Allee, Vahrer Straße und Wilhelm-Wolters-Straße bis Hausnummer 60 (gerade Nummern) den Entwurf eines Bebauungsplanes vor­zulegen.

Vom Stadtplanungsamt wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, der hier vorgelegt wird. Die beigefügte Be­gründung erläutert den Plan, auf ihren Inhalt darf ver­wiesen werden.

Gemäß § 2 Absatz 5 Bundesbaugesetz (BBauG) sind folgende Behörden und Stellen als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Planes beteiligt worden:

die Oberfinanzdirektion Bremen

die Oberpostdirektion Bremen

die Handelskammer Bremen

die Handwerkskammer Bremen

die Bremer Straßenbahn AG

die Stadtwerke Bremen AG

der Senator für die Finanzen

der Senator für Wirtschaft und Außenhandel

der Senator für Inneres

das Ortsamt Hemelingen

das Stadt- und Polizeiamt der Senator für Wohlfahrt und Jugend das Hafenbauamt — Luftamt — die Kataster- und Vermessungsverwaltung der Senator für das Bauwesen — Baulicher Luft­schutz ■—

das Amt für Straßen- und Brückenbau

das Amt für Stadtentwässerung und Stadtreinigung

das Bauaufsichtsamt

das Amt für Wohnung und Siedlung

das Wasserwirtschaftsamt

das Fernmeldetechnische Amt

das Gartenbauamt.

Die Deputation für das Bauwesen hat am 15. Januar 1965 dem Inhalt des Bebauungsplanes zugestimmt.

Daraufhin hat der Plan nach vorherigem Umlauf bei der Senatskommission zur Vorbereitung für die Fest­legung von Fluchtlinien- und ähnlichen Plänen öffent­lich ausgelegen, und zwar im Stadtplanungsamt vom 1. bis 15. April 1965 und im Ortsamt Hemelingen vom 22. April bis 6. Mai 1965.

Anläßlich der öffentlichen Auslegung sind folgende Bedenken und Anregungen vorgebracht worden: