Heft 
15.3.1854 Beschluß der Bürgerschaft
Seite
147
Einzelbild herunterladen
 

147

1854. März 15.

Beschluß der Bürgerschaft

vom 15. März 1854.

8. Ergänzung des Geschästsvorftandes.

Die Bürgerschaft hat in ihrer heutigen Sitzung an die Stelle des in den Senat erwählten Herrn 1>,-. Lampe zu ihrem Vicepräsidenten Herrn 11,-. Carl Koltmeier, und an Stelle des Letzteren zum Schriftführer Herrn 11,'. Hermann Albers wiedererwählt, welches sie dem Senate zur Anzeige bringt.

2. Ergänzung des Bürgeramts.

Ferner sind an Stelle des zum Vicepräsidenten der Bürgerschaft erwählten Herrn Engelbert Klugkist und des zum Schriftführer erwählten Herrn 11,-. Hermann Albers zu Mitgliedern des Bürgeramtes erwählt die Herren Heinrich Bachtel und Diedr. Hagens.

3. Jahresbericht der Schuldeputation.

Für die Erstattung des so sehr umfangreichen und gründlichen Jahresberichtes sagt die Bürgerschaft der berichtenden Deputation ihren verbindlichsten Dank. Ueber die einzelnen Punkte desselben, welche einer speciellen Erklärung der Bürgerschaft bedürfen, bemerkt sie das Folgende:

Auch sie ist der Ansicht daß die organische Verbindung der drei Abtheilungen der Hauptschule nur durch eine einheitliche technische Leitung ihre Vollendung erhalten werde. Die Schwierigkeiten aber, welche sich der sofortigen Anstellung eines Oberdirectors entgegen­stellen, verkennt sie keinesweges und ist mit der berichtenden Deputation darin einverstanden, daß man für jetzt sich darauf zu beschränken habe, ein solches Ziel im Auge zu behalten und durch vorbereitende Maßregeln erreichbarer zu machen. Unter geeigneten Umständen sieht sie weiteren Anträgen der Deputation entgegen.

Eine Annäherung zu der wünschenswerthen größer» inneren Einheit der Abtheilungen glaubt die Bürgerschaft durch den Vorschlag der Deputation bewirkt zu sehen, daß künftighin die Anstellung der Lehrer schlechthin als Lehrer der Hauptschule, ohne Bezeichnung der Abtheilung, erfolge, weshalb sie sich gern damit einverstanden erklärt, daß unter den im Bericht «uli V11. K. 2 hervorgehobenen Voraussetzungen nach diesem Vorschlage ver­fahren werde.

Die «uli 3 entwickelten Grundsätze der Vertretung der Lehrer in Krankheitsfällen erscheinen der Bürgerschaft als in der Billigkeit begründet, und würde sie es nur wünschens- werth erachten, wenn künftighin nach denselben verfahren würde, wobei sie indessen voraus­seht, daß ein genaues Regulativ die Lehrer im Voraus mit dem Detail bekannt mache.

Ebenso ist die Bürgerschaft vollkommen mit demjenigen einverstanden, was die Deputation über die Beschränkung, beziehungsweise Unzulässigkeit der Erhellung von Privat­unterricht durch die ordentlichen Lehrer der Hauptschule «uli 4 vorträgt, und ersucht sie das Scholarchat nach diesen Grundsätzen verfahren zu wollen.

Ueber dasjenige, was die Deputation 8ul> 7 jwK. 52 und 53 vorträgt, setzt die Bürgerschaft für heute ihre Erklärung aus, indem sie wünscht, daß vorab die Handels­kammer um ein Gutachten über diesen Gegenstand ersucht werden möge.

Die Grundsätze, wonach, der Ansicht der Deputation gemäß, bei der Oberaufsicht der Vorbereitungsschulen der Hauptschule verfahren werden müsse, erkennt auch die Bürger- schaft als die richtigen an, wogegen aber ein zu specielles Anordnen und Eingreifen in Betreff der höheren Bürger- und Realschulen, sowie der höheren Töchterschulen ihr nicht als an» gemessen erscheinen kann, da in diesen Beziehungen eine selbständigere Organisation und Behandlung der Unterrichtsgegenstände nur eine belebende Concurrenz und größeren Wetteifer der Lehrer und Lehrerinnen zur Folge haben kann, auch die vielleicht verschiedene Richtung der einzelnen Privatschulanstalten den Wünschen und Bedürfnissen der Ellern nur zusagen wird.