1853. Dctober 17.
361
Mittheilung des Senats an die Bürgerschaft
vom 17. October 1853.
1. Feier des achtzehnten Oktobers.
Der Senat findet kein Bedenken, dem Wunsche der Bürgerschaft, daß der militärische Theil der Feier dieses Tages auch im gegenwärtigen Jahre wegfalle, zu willfahren.
2. Bericht der znr Revision des Nachtwachewesens der Stadt Bremen
niedergesetzten Deputation.
Der Senat genehmigt sämmtliche von der berichtenden Deputation zur Verbesserung des stadtbremischen Nachtwachewesens gemachten Vorschläge mit Einschluß derjenigen, welche sich auf das Transitorium beziehen, und ist damit einverstanden, daß vor Ablauf der nächsten fünf Jahre eine Revision der neuen Einrichtung stattfinde.
Es wird demgemäß mit dem l. Januar 1854 die Polizeidirection diesen Verwaltungszweig übernehmen, und bewilligt der Senat dieser Behörde den für 1854 vorläufig bis zur verfassungsmäßigen Feststellung des demnächst vorzulegenden Specialbudgets beantragten Credit von 5000 Thlr. aus der Generalcaffe.
3. Gewerbeschule.
Wenn gleich der Senat sich nicht verhehlen kann, daß bei den eigenthümlichen Schwierigkeiten, welche in den hiesigen Gewerbeverhältniffen liegen, mit Sicherheit nicht vor- herzusehen ist, ob die vorgeschlagene Anstalt die zu ihrem Gedeihen und zur Bewirkung des entsprechenden Nutzens erforderliche Theilnahme finden 'werde, — weshalb es sich jedenfalls empfehlen dürste, nach Ablauf von etwa drei Jahren, den Fortbestand wie die Modalitäten der fraglichen Einrichtung einer abermaligen Berathung zu unterziehen, — so legt er doch einen zu hohen Werth auf die wohlthätigen Folgen, welche im günstigen Falle von einer solchen Bildungsanstalt für die Hebung der Gewerbe zu erwarten stehen, um nicht den Versuch, für diesen Zweck in angegebener Weise von Staatswegen eine vermehrte Gelegenheit zu eröffnen, für gerechtfertigt zu erkennen.
Er genehmigt daher auch seinerseits die in dem vierten Berichte der Schuldeputation beantragte Organisation einer Gewerbeschule, in der selbstverständlichen Voraussttzung, daß der zuständigen Aufsichtsbehörde die nöthige Freiheit zu belassen sein wird, bei Durchführung der erwähnten Organisationsvorschläge in minder wesentlichen Punkten derselben, wie namentlich in dem die Zeit der Anmeldungen, der Aufnahme und des Unterrichts Betreffenden, den Umständen nach zweckmäßige Modificationen eintreten zu lassen, — erklärt sich ferner einverstanden damit, daß bei besonderer Befähigung Kinder ausnahmsweise schon nach vollendetem zwölftem Lebensjahre in diese Schule aufgenommen werden können, und wird demnächst das zur Ausführung Erforderliche veranlassen.
4. Bericht der Eisenbahndeputation, die Legung eines doppelten Gleises auf einer Strecke der Hannover-Bremer Elfenbahn betreffend.
5. Bericht der Deputation wegen der finanziellen Verhältnisse der
neuen Krankenanstalt.
6. Bericht der Deputation für das Bauwesen, die weitere Verbrei
terung des Schüsselkörbes betreffend.
Der Senat theilt diese ihm von den erwähnten Deputationen eingereichten Berichte der Bürgerschaft zu ihrer Erklärung, unter Vorbehalt der seinigen, beikommend mit.
99