18L3. Oktober 6.
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Beschluß der Bürgerschaft
vvm 5. October 1853.
l. Feier des achtzehnten October.
Die Bürgerschaft trägt darauf an, daß der militärische Theil der Feier auch in diesem Jahre wegfalle.
2. Bericht der Militärdeputation, Nachbewilligung betreffend.
Die Bürgerschaft bewilligt die von der Militärdeputation beantragte Summe von 12,100 Thlr. und weist selbige ihrerseits auf die Generalcasse an.
3. Bericht der Finanzdeputation, den Stand der Einnahmen und Ausgaben der Generalcasse am Schlüsse der ersten acht Monate
dieses Jahres betreffend.
Die Bürgerschaft dankt für die erhaltene Mittheilung.
4. Aufforderung zu einer vertraulichen Berathung.
Der Antrag des Senats auf eine Vorberathung vertraulicher Art über die bei Gelegenheit der mit dem Beginn des nächsten Jahres ins Leben tretenden Vereinigung des Steuervereins mit dem Zollvereine in Beziehung auf Zollabfertigung und Gränz- schutzverhältnisse sich empfehlenden weiteren Vereinbarungen und zu treffenden Einrichtungen ist der Bürgerschaft seinem ganzen Inhalte nach besonders angenehm gewesen, sie erklärt daher ausdrücklich ihr Einverständniß mit demselben und hat zu der gedachten vertraulichen Berathung aus ihrer Mitte erwählt die Herren Richter l)> . Focke, H. H. Meier, Diedr. Albers, Herm. Bayer, I. H. Hobach, F. C. F. Nielsen.
Insbesondere erachtet sie auch die Theilnahme einiger Mitglieder der Handelskammer an der gedachten Berathung für zweckmäßig, spricht jedoch dabei den Wunsch aus, daß auch die Handelskammer von den gedachten Berathungen und Verhandlungen soviel irgend thunlich, in fortlaufender Kunde erhalten, über einzelne wichtige Fragen schon im Laufe derselben zur Aeußerung ihrer Ansicht aufgefordert und dadurch befähigt werde nicht nur dem Senate und dem Vertrauensausschusse mit ihrem Beirathe an die Hand zu gehen, sondern auch demnächst ein reiflich erwogenes gründliches Gutachten über alle in Betracht kommenden Handels- und Schifffahrtsverhältnisse zur Benutzung des Senats und der Bürgerschaft bei der Beschlußnahme über diesen Gegenstand zeitig zu erstatten; übrigens setzt die Bürgerschaft voraus, daß auch die Gewerbekammer erforderlichenfalls zur Begutachtung und Berichterstattung aufgefordert werde.
5. Deputationsbericht die Haftungspflicht mehrerer Inhaber einer Handlungsfirma gegen die Gläubiger derselben betreffend.
Wenn auch die Bürgerschaft mit dem diesem Gesetzentwürfe zu Grunde liegenden Principe der solidarischen Haftung aus Societätsverträgen einverstanden ist, so erscheint ihr die Allgemeinheit, wonach auch alle nicht kaufmännische Societäten unserer Staatsgenossen, sowie die Directionen von Actienunternehmungen davon getroffen zu werden scheinen, so bedenklich, daß sie den Bericht ihrerseits an die Deputation zurückverweist mit dem Auftrage in dieser Hinsicht die Vorschläge noch genauer zu präcisiren.
6. Bericht der in Betreff einer Revision des Nachtwachewesens
der Stadt Bremen niedergesetzten Deputation.
Die Bürgerschaft will die projectirte neue Einrichtung auf die nächsten 5 Jahre unter Vorbehalt einer Revision innerhalb dieser Zeit genehmigen. Sie dankt für den