Heft 
6.7.1853 Beschluß der Bürgerchaft
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3 W 1853. Juli 6.

6. Abgabe für Sonn- und Festtagsarbeiten in Brenmhaven.

Indem die Bürgerschaft die Fortdauer dieser Abgabe bis auf Weiteres genehmigt, wünscht sie diesen Gegenstand an die für die Häfen und Hafenanstalten bestehende, und nicht an eine besondere Deputation verwiesen zu sehen.

7. Fünfter Bericht der Schuldeputation in Betreff Verbesserung

des Volksschulwesens.

Die Bürgerschaft genehmigt nach Maßgabe des Berichts die Erbauung der beiden Schulhäuser, bewilligt zu dem Zwecke die beantragte Summe von 41,000 Thlr., ermächtigt die Generalcaffe zur Auszahlung und verweist die weitere Ausführung an die Baudeputation.

8. Bericht der Finanzdeputation und der Deputation bei den

öffentlichen Spaziergängern

Die Bürgerschaft ist damit einverstanden, daß nach dem Berichte der Deputation verfahren werde.

9. Bericht der Finanzdeputation die Einziehung der älteren Scheide­münze und Prägung kupferner halber Groten betreffend.

Die Bürgerschaft ist mit den im Berichte enthaltenen Anträgen einverstanden und genehmigt, daß demgemäß verfahren werde.

10. Bericht über die Ertheilung der Bürgerrechte im Jahre 1852.

Die Bürgerschaft hat diesen Bericht mit Dank entgegengenommen.

Mittheilung des Senats an die Bürgerschaft

vom 8. Juli 1853.

1. Erbauung einer Brücke über die Geeste.

Diesen Gegenstand betreffend erklärt der Senat, daß derselbe zwar an sich damit für erledigt zu achten, er dabei jedoch voraussetze, daß die veranschlagte Summe als eine in Folge des Vertrags vom 21. Januar 1851 zu machende Capitalausgabe von den Fonds der außerordentlichen Verwendungen zu entnehmen und solchergestalt mit 54,796s/z Thlr. Cou- rant oder ca. 46,617 Ld'or.-Thlr. auf die Generalcaffe anzuweisen sei.

2. Verbesserung des Polizeiwesens.

Es ist dem Senat angenehm, daß die Bürgerschaft seinem Antrage einer Erhöhung des Gehalts des Amtmanns zu Vegesack auf 1200 Thlr., vom 1. Januar d. I. an, hat beitreten wollen: doch will es ihm den Verhältnissen nicht angemessen scheinen, daß sie Be­denken getragen hat zugleich der mit beantragten Alterszulage beizustimmen, und behält er sich vor auf diesen Gegenstand seiner Zeit zurückzukommen.