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9.2.1853 Beschluß der Bürgerschaft
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L8L3. Februar s.

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Beschluß der Bürgerschaft

vom 9. Februar 1853.

1. Bericht der Deputation für die Häfen und Hafenanstalten.

Die Bürgerschaft genehmigt ihrerseits die von der Deputation «uli l. dieses Berichts gestellten Anträge und bewilligt die zur Ausführung derselben erforderliche Summe von 74,800 -F; nicht minder II. die verlangten 43,200 H für die Steinböschung des Norderdeichs und 2000 «P für die Eindeichung des Forts. Dagegen kann sie die zur Aufführung einer Steinböschung des Deiches zwischen dem Fort und dem neuen Docke erfor­derlichen 26,618 «K für jetzt nicht bewilligen.

- V. bewilligt sie die Summe von 15,000 --F für die Anschaffung eines neuen Leuchtschiffes, jedoch wünscht sie, daß die Deputation noch einmal gründlich untersuche, ob die Erbauung desselben wirklich nothwendig und an dessen Stelle nicht etwas Anderes zu setzen sei.

2. Bericht der zur Prüfung der finanziellen Verhältnisse der Hauptschule niedergesetzten Deputation.

Die Bürgerschaft hat ihre Berathung über diesen Gegenstand für heute ausgesetzt und wird sich darüber bei einer andern Gelegenheit erklären.

3. Bericht der Finanz-Deputation, die Erhebung des Einkommen­schosses betreffend.

schosses für die nächsten fünf Jahre fortbestehe und für dieses Jahr auf 1 o/> festgesetzt werde. Auch hält sie es nach dem Vorschlage der Finanz-Deputation ebenfalls für zweck­mäßig, daß eine allgemeine Revision des betreffenden Gesetzes von einer gemeinschaftlichen Deputation vorgenommen werde, wozu sie aus ihrer Mitte erwählt hat die Herren Vr. Meinertzhagen, H. H. Schröder, Adolph Meyer, I. C. Asendorpf, I. W. Smidt und Diedrich Hagens.

4. Bericht der Deputation wegen der Witwen - und Pensionscasse

Die Bürgerschaft ersucht die Deputatton zur Verwaltung dieser Anstalt ihr noch einen Bericht über den jetzigen Stand der Anstalt zukommen zu lassen, inwiefern dieselbe mit ihrem Capitale, den daraus sich ergebenden Zinsen und den jährlichen Beiträgen im Ein­klänge zu den jetzigen und künftig muthmaßlich eintretenden Verbindlichkeiten gegen die jetzigen Theilnehmer steht. Bis dahin setzt sie ihre Erklärung über diesen Gegenstand aus.

Die Bürgerschaft erklärt sich damit einverstanden, daß die Erhebung des Einkommen-

für bürgerliche Beamte.

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