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28.1.1853 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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4 tz 1853. Januar 31.

Mannichfaltigkeit des Stoffs die Ausführlichkeit ihres Vertrags nicht glaubt rechtfertig«,

zu dürfen^ sie zum Schlüsse noch die Annahme der Regel empfehlen, daß di-

voraeschlaaenen Gehaltserhöhungen der schon angestellten Beamten und Bediensteten aller Grade, soweit sie gutgeheißen werden, schon votn Anfange dieses Jahres an geltend er­kannt werden mögen.

Bremen, den 21. Jan. 1853.

(gez) I. H. A' Schumacher. D. I. Klrrgkist.

Mittheilung des Senats an die BürgersW

vorn 31. Januar 1853.

Bericht der Finanzdeputation, die Erhebung des Einkommen-

schosses betreffend.

Diesen dem Senate von der Unanzdeputation eingereichten Bericht theilt der Senat der Bürgerschaft zu ihrer Erklärung über den Inhalt desselben unter Vorbehalt der seinigen mit.

Anlage

zur Mittheilung des SenatS votn 31. Januar 18Z3.

Bericht der Finanzdeputation,

die Erhebung des Einkommenschosses betreffend.

Wesen zu controliren und^ darauf^^?!!^ beigelegten allgemeinen Auftrag, das Staatsschuld- und Ausgaben möglichst erhalten 5' ^ das Gleichgewicht zwischen den Einnahm neu §. 24 und 32 ) HM sie s^5 /'/^k"'lorische Bestimmungen wegen der Deputatir-

Lie Erhebung eines ^rage verpflichtet,

also bis zum Schlüsse des Jahres ^ ?nhre 1847 nur auf fünf Zähre,

Gs entsteht daher die Uaae ob stiftn, die Bewilligung ist somit abgelaufen, putation der Ansicht, daß diese Fotterheb,m/^ ^^" werden soll, und ist die Fmanzde- Zn dieser Hinsicht ist zu ttwäaen ^ nothwendig sei.

l) daß im Jahre 1847 -in- .

Deckung der Zinsen ,»,b r,«.der damaligen neuen Anleihen, d. h. zar

neue Einnahmen belreb^wurdm^^^" Dotation des Tilgungsfonds, folgende