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1853. Januar 10.
des Senats an die Bürgerschaft
vom 10. Januar 1853.
?. Deputationen.
Für die durch weitere Wahlen der Bürgerschaft vom 5. d. M. neu besetzten ständigen Deputationen hat der Senat aus seiner Mitte zu Commissarien bestellt:
3 . für die Werwaltuug des Tilgungsfonds die Herren Senator Wätjen uud Senator Adami;
b. für die Baudeputation die Herren Senator Duckwitz und Senator Bredenkamp;
e. für die Convoye- und Schlachtedeputatiou die Herren Senator Jken, Senator Duckwitz und Senator Meier;
6. zur Deputation für die Postanstalten die Herren Senator Duckwitz und Senator Smidt;
e. zur Deputation für die Gassenreinigung und Erleuchtung die Herren Senator Mohr, Senator Bredenkamp und Senator Donandt;
1. zur Deputation für die öffentlichen Spaziergänge die Herren Bürgermeister Meier, Senator Olbers und Senator Adami;
A. zur Deputation für die Bürgerweide die Herren Senator Wätjen und Senator Bredenkamp;
ü. zur Deputation für den Stadtweinkeller die Herren Senator Jken und Senator Wätjen;
i. für die Wegbaudeputation die Herren Senator Meier und Senator Albers.
Zugleich benutzt der Senat diese Gelegenheit zu der Anzeige, daß im Uebrigen diejenigen seiner Mitglieder, welche bisher den verschiedenen berathenden Deputationen angehört haben, Mitglieder derselben geblieben sind.
2. HaftungsverbindlichkeiL mehrerer Inhaber einer Handlungsfirma gegen die Gläubiger derselben.
Der Senat hat sich die zur Berathung dieses Gegenstandes von der Bürgerschaft erwählten Deputirten bemerkt und ordnet denselben aus seiner Mitte die Herren Bürgermeister Meier und Senator Donandt, sowie aus den Mitgliedern des Richtercollegiums den Herrn Senator Dr. H. G. Heineken als seine Commissarien bei.
' Z. Deputation für die gewerbtreibenden Fremden.
Für diese Deputation hat der Senat aus seiner Mitte die Herren Senator Olbers, Senator Jken und Senator Smidt bestimmt.
4. Abwendung der Gefahren des Hochwassers und gesetzliche Bestimmungen, die Benutzung der Flußufer betreffend.
Es ist dem Senate genehm, daß diese beiden Gegenstände von einer und derselben Deputation berathen, auch das dieser Deputation zu ertheilende Commissorium dem Wunsche der Bürgerschaft entsprechend ausgedehnt werde. Er hat den Deputirten der Bürgerschaft auS seiner Mitte beigeordnet die Herren Senator Jken, Senator Mohr und Senator M e i e r.
5. Ergänzende Bestimmungen zu der Ablösungsordnung vom
8. Juli 1850.
Auch hinsichtlich dieses Gegenstandes, zu dessen Berathung der Senat aus seiner Mitte die Herren Senator Meier und Senator Donandt und aus den Mitgliedern des Richtercollegiums den Herrn Richter Dr. Focke zu Commissarien bestimmt hat, tritt der Senat dem Wunsche der Bürgerschaft bei, daß das dieser Deputation zu ertheilende Com» missorium in näher angegebener Weise ausgedehnt werde.